Kostenloses Online-Seminar "Geldanlage mit ETFs" am 8. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Lyon Finanz GmbH wegen grob irreführender Werbung abgemahnt

Stand:
Ratenschutzversicherungen sind oft nicht am Bedarf der Verbraucher orientiert: hohe Kosten für wenig Leistung. Doch damit nicht genug: Immer wieder stimmen die Informationen nicht, mit denen diese Versicherungen beworben werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun die Lyon Finanz GmbH wegen grob irreführender Werbung erfolgreich abgemahnt. Der Kreditvermittler, bei der Verbraucherzentrale gut bekannt, hatte versucht, über die tatsächliche Laufzeit der Versicherung hinwegzutäuschen.

Ratenschutzversicherungen sind oft nicht am Bedarf der Verbraucher orientiert: hohe Kosten für wenig Leistung. Doch damit nicht genug: Immer wieder stimmen die Informationen nicht, mit denen diese Versicherungen beworben werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun die Lyon Finanz GmbH wegen grob irreführender Werbung erfolgreich abgemahnt. Der Kreditvermittler, bei der Verbraucherzentrale gut bekannt, hatte versucht, über die tatsächliche Laufzeit der Versicherung hinwegzutäuschen.

Off

Lyon Finanz hatte auf ihrer Internetseite unter anderem damit geworben, dass die vertriebene Ratenausfallschutz-Versicherung eine Laufzeit von einem Jahr habe. Die Kosten: 29,50 Euro pro Monat. Der Hinweis, dass sich die Laufzeit ohne Kündigung automatisch verlängert, fehlte. Erst ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigte: Kündigten Verbraucher den Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrags verlängerte sich die Versicherung um ein weiteres Jahr. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind damit ungewollte Vertragsverlängerungen vorprogrammiert, weil Verbraucher über die tatsächliche Laufzeit in die Irre geführt werden. Jedes weitere Jahr kostet mehr als 350 Euro, zusätzlich zu dem Kredit, den sie abbezahlen. Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale Verbrauchern von einer Ratenschutzversicherung ab. Zum einen da das Beispiel der Lyon Finanz zeigt, dass manch ein Vertrieb es mit der Verbraucherinformation nicht so genau nimmt. Zum anderen sind diese Versicherungen oft sehr teuer und für kaum jemanden notwendig. Besonders heikel: Der gewünschte Kredit und die Versicherung sind zwei verschiedene Verträge und keinesfalls ist sicher, dass Verbraucher einen Kredit erhalten. Es kann also leicht passieren, dass Verbraucher am Ende ohne Kredit, aber mit teurer Ratenschutzversicherung dastehen.

Nachdem die Verbraucherzentrale Lyon Finanz wegen der Werbung und eines weiteren Verstoßes abgemahnt hatte, gab diese eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Verbraucher, die von dieser Werbung getäuscht wurden, können sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Zwei Handwerker montieren eine Solaranlage auf einem Hausdach

Aktuelle Probleme in der Photovoltaik

Nicht nur die Landesregierung setzt auf den Ausbau der Photovoltaik, um die Klimaziele zu erreichen, sondern auch Verbraucher:innen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Schmuckbild

Mit falschem Rabatt gelockt

Verbraucherzentrale erwirkt Urteil gegen Tchibo
Paket liegt vor einer Tür

Bundesgerichtshof entscheidet über Mogelpackung

Am 18.4., 9 Uhr, verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die L’Oreal Deutschland GmbH