Kostenloses Online-Seminar "High Protein – Hype oder tatsächlicher Proteinbedarf?" am 7. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vortrag: Solarstrom von Balkon und Terrasse

Stand:
Solarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz. Bisher konnten hauptsächlich Hausbesitzer:innen diesen Strom selbst erzeugen. Jetzt gibt es aber auch für Mieter:innen Möglichkeiten, die Sonne zur Stromgewinnung zu nutzen.
Solaranlage an einem Balkon
Off

In dem Vortrag "Solarstrom von Balkon und Terrasse" zeigen unsere Energieberater:innen Ihnen Tipps und erklären, wie Verbraucher:innen am besten vorgehen sollten, wenn sie mit einem Steckersolar-Gerät Strom für zuhause gewinnen wollen: am Balkongeländer, auf der Terrasse oder an der Hauswand.

Folgende Fragen werden dabei beleuchtet:

  • Wie funktioniert die Technik?
  • Welche Regeln sind beim Kauf und bei der Nutzung zu beachten?
  • Wie vermeide ich Konflikte mit Netzbetreiber, Vermieter:innen und Nachbar:innen?
  • Was kosten Solar-Geräte und Installation – und was bringt es?
  • Lohnt es sich? – Für den Geldbeutel? Für die Umwelt?

Zielgruppe: Eigentümer:innen, Mieter:innen

 

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Optimier dich! (3/6)

Digitale Halbgötter in weiß ohne Doktortitel und Gesundheitsprodukte, die krank machen können — dies und mehr in der dritten Episode unserer Podcastreihe "dürfen die das?" rund um unseriöse Influencer und Onlinewerbung.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.