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Informationen für Mitglieder zu steuerbegünstigten Zuwendungen/Mitgliedsbeiträgen
  1. Zuwendungen werden nur zur Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes verwendet.
  2. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist wegen Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften, Steuernummer 99018 / 06485 vom 13.2.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
  3. Die Mitgliedsbeiträge sind Zuwendungen im Sinne des § 10 des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1. Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
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Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: 'Raus' aus dem Werbewahnsinn (6/6)

Wie und mit welchen Zielen arbeiten Unternehmen und Influencer zusammen? Wo gibt es Defizite seitens Politik und Recht im digitalen Werbemarkt? Und wie bewahren wir als Verbraucher:nnen einen kühlen Kopf angesichts der Verlockungen und Versprechen, die uns überall im Netz begegnen?
Solaranlage auf einem Dach

Stromüberschuss im Griff: Photovoltaik bleibt attraktiv

Mit den als Solarspitzengesetz bezeichneten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die seit einigen Monaten gelten, will der Gesetzgeber Netzüberlastungen durch zu hohe Stromeinspeisungen vermeiden.
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