Kostenloses Online-Seminar "Künstliche Intelligenz und Chatbots sinnvoll nutzen" am 16. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Rundfunkbeitrag: Infos für Studierende und Auszubildende

Stand:
Der Start in Ausbildung oder Studium ist für viele auch mit einem Tapetenwechsel verbunden. Studierende und Auszubildende müssen eine Menge beachten. In diesem Beitrag finden sie wichtige Hilfestellungen.
junge Frau schaut TV mit Popcorn

Das Wichtigste in Kürze:

  • Studierende und Auszubildende müssen eine Menge beachten, wenn sie ihre Ausbildung beginnen.
  • Je nachdem, ob erste eigene Bude, Studentenwohnheim oder Wohngemeinschaft zur neuen Adresse werden, müssen Auszubildende und Studenten beim Rundfunkbeitrag unterschiedliche Regelungen beachten.
On

In Wohngemeinschaften gilt die Regel "Einer für alle". Zimmer oder Appartements im Studentenwohnheim gelten hingegen jeweils als eigene Wohnung, für die jeder Bewohner den Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat entrichten muss. Als Einzugshilfe geben Ihnen die Verbraucherzentralen folgende Hinweise mit auf den Weg.

Anmeldepflicht

Als volljährige Schüler:innen, Auszubildende oder Studierende, die allein oder zu mehreren in eine eigene Wohnung ziehen, werden Sie zu Beitragszahlern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Als Wohnung sind hierbei auch mehrere Einzelzimmer mit gemeinsamer Wohn- oder Etagenküche und einem gemeinsamen Wohnungseingang definiert. Auch ein Einzelappartement in einem Studentenwohnheim gilt als eine eigene Wohnung. Die Beitragspflicht gilt ebenso für ausländische Studierende und Stipendiaten.

Ein Beitrag pro Wohnung

In einer Wohngemeinschaft (WG) muss ein Bewohner bestimmt werden, der sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmeldet. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag haften Sie als Bewohner einer Wohnung gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bewohner zur Beitragszahlung herangezogen werden kann, wenn der offiziell angemeldete Teilnehmer den Rundfunkbeitrag nicht entrichtet. Stellt der Beitragsservice Nachzahlungsforderungen und können Sie nachweisen, dass Sie den Befreiungstatbestand erfüllen würden, werden Sie nachträglich von Beitragszahlungen befreit.

Befreiung bei Ausbildung und Studium

Einfach nur Student oder Azubi zu sein reicht nicht, um keine Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen. Wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen und Leistungen nach dem BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III bekommen, können Sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen. Anträge gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie den Bezug von Leistungen nachweisen, am besten mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Amt.

Gut zu wissen: In der WG gilt, dass ein Mitbewohner den vollen Rundfunkbeitrag zahlen muss, auch wenn ein oder auch mehrere andere WG-Mitglieder davon befreit sind, weil sie Leistungen nach dem BAföG beziehen. Derjenige, der nicht befreit ist, muss 18,36 Euro pro Monat für die gemeinsame Wohnung zahlen. Nur wenn alle WG-Bewohner befreit sind, ist auch die gesamte Wohnung beitragsfrei.

Aus- und Umzug

In einer Wohngemeinschaft herrscht oft ein Kommen und Gehen. Für den Fall des Ein- und Auszugs sollten Sie klare Regelungen treffen, damit nicht derjenige, der sich angemeldet hat, weiterhin auf den monatlichen Kosten für den Beitrag sitzen bleibt. Zieht der bisher angemeldete WG-Mitbewohner aus, sollte er sich schriftlich beim Beitragsservice abmelden bzw. ummelden und seine neue Anschrift mitteilen.

Wird er Mitglied in einer anderen WG, benötigt der Beitragsservice lediglich die Beitragsnummer des Wohngenossen, der die Zahlung des Rundfunkbeitrags in der neuen Bleibe übernommen hat.

In der alten WG muss sich nun ein anderes WG-Mitglied anmelden und den Beitrag gesamtschuldnerisch für alle verbliebenen WG-Mitglieder zahlen.

Achtung: Auch wenn Sie die Wohnung, etwa bei einem Auslandssemester, aufgeben oder Sie in die Wohnung der Eltern zurückziehen, sollten Sie sich in jedem Fall schriftlich beim Beitragsservice abmelden.
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Ab Mai: Flugtickets teurer

Die Bundesregierung erhöht die Flugverkehrssteuer zum 1. Mai 2024 um rund ein Fünftel. Die Folge sind höhere Preise bei Flugtickets.
Schmuckbild

Bitcoin-ETF? Wehret den Anfängen

Die Zulassung des ersten Bitcoin-ETF in den USA war höchst umstritten. Die einen Anbieter freuen sich über das lukrative neue Geschäftsfeld. Andere wie der Pionier der Indexfonds, Vanguard, schließen ein Angebot an Bitcoin ETFs aus, weil sie weder an einen dauerhaften Wert glauben noch einen Kundenbedarf sehen. Hierzulande drängen Teile der Politik bereits darauf, Bitcoin-ETF auch in Europa zuzulassen.
Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Erster Erfolg bei primaholding: So funktioniert die Erstattung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen zwei Unternehmen der primaholding-Gruppe wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht und Vergleiche abgeschlossen. Mit ihnen und zwei weiteren Unternehmen verhandelt der vzbv derzeit noch wegen Widerrufen und Kündigungen.
Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.