Kostenloses Online-Seminar "High Protein – Hype oder tatsächlicher Proteinbedarf?" am 7. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Abo für Facebook und Instagram: Klagen gegen Meta

Stand:
Geld bezahlen oder Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Im November 2024 wurden Preise geändert und eine weitere Option eingeführt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale NRW gehen auch hierzu gegen Meta vor.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Das Wichtigste in Kürze:

  • Facebook und Instagram können ohne Werbung genutzt werden – für mindestens 5,99 Euro im Monat.
  • Das Bezahlen verhindert jedoch nicht, dass weiterhin personenbezogene Daten für weitere Zwecke auch kommerziell genutzt werden.
  • "Geld oder Datenverwendung" – ist das so okay, wie Meta es für seine beiden Netzwerke umsetzt? Das wird aktuell in verschiedenen Verfahren geprüft.
On

Facebook-Abo und Instagram-Abo

"Triff eine Auswahl zum Thema Werbung": Diese Anzeige dürfte seit Anfang November 2023 bei jedem Mitglied der Netzwerke Facebook und Instagram in Europa erschienen sein. Seitdem ist sie in den Apps und auf den Internetseiten beider Netzwerke öfter mal für Nutzer:innen zu sehen gewesen – zum Beispiel im November 2024 und im Juli 2025. Wer, Stand jetzt, mindestens 5,99 Euro im Monat bezahlt, bekommt vom Betreiber Meta folgendes Versprechen: "Wir verwenden deine Informationen dann nicht, um dir Werbung zu zeigen." Wer nicht zahlen möchte, bekommt weiterhin Werbung angezeigt. 

Die Daten dafür sammeln Facebook und Instagram unter anderem aus dem Nutzungsverhalten ihrer Mitglieder. Das passiert allerdings auch, wenn man bezahlt. Meta schreibt in einer Erklärung zum kostenpflichtigen Angebot (aus dem Englischen übersetzt): "Während das Abo läuft, werden die Nutzerinformationen nicht für Werbung genutzt." Mit anderen Worten: "Für andere Zwecke schon."

Bezahlen, wenige Daten oder viele Daten: Drei Optionen seit November 2024

Meta hatte im November 2024 bei Facebook und Instagram neue Abfragen zu Werbeeinstellungen gestartet. Wegen massiver Kritik an der Einführung von "Pay-or-okay" im November 2023 hat der Konzern seine Abo- und Werbemodelle geändert und darüber am 12. November 2024 informiert. Unter anderem die Verbraucherzentrale NRW klagt dagegen. Das Verfahren läuft noch. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat rechtliche Schritte gegen Meta eingeleitet.

Andere Preise

Die Abos sind seitdem günstiger: 7,99 Euro im Monat pro Netzwerk-Konto beim Abschluss in einer der Apps oder 5,99 Euro im Monat pro Netzwerk-Konto beim Abschluss in einem Internet-Browser. Zuvor kostete der Abschluss in der App 12,99 Euro und im Browser 9,99 Euro. Jedes weitere Konto kostet zusätzlich 4 Euro für den Browser oder 5 Euro über die App. Zuvor waren es 6 und 8 Euro. Dafür sollen dann keine Werbeanzeigen mehr erscheinen.

Den Preisunterschied begründet Meta damit, dass die Abos in einer App auf dem Smartphone über die Anbieter der Stores, also Apple (iOS) und Google (Android), abgewickelt werden. Dafür entstünden Meta monatliche Zusatzkosten, die das Unternehmen weitergebe.

Neue Option zu Werbung

Wenn Sie sich bei Facebook und Instagram dafür entscheiden, die Netzwerke kostenlos mit Werbung zu nutzen, können Sie seit November 2024 eine weitere Entscheidung treffen:

  1. Wollen Sie stärker personalisierte Werbeanzeigen sehen, also solche, für die Ihr Nutzungsverhalten sehr umfassend ausgewertet wird?
  2. Oder lieber weniger personalisierte Werbeanzeigen, für die weniger persönliche Daten verwendet werden, Sie dafür aber mit Werbeunterbrechungen rechnen müssen?

Der Unterschied: In Variante 1 nutzt Meta sehr umfangreich Ihre Daten, um Werbeanzeigen auszuspielen. In Variante 2 nutzt Meta weniger Daten, um allgemeinere Werbeanzeigen auszuspielen.

Bei der Entscheidung geht es lediglich darum, ob die Daten für die Auswahl von Werbeanzeigen genutzt werden dürfen. Egal für welche Werbepräferenz Sie sich entscheiden: Meta sammelt weiterhin bei Ihrer Nutzung von Facebook und Instagram zahlreiche Daten und verwendet sie für eigene kommerzielle Zwecke.

Wo sehe ich, was ich eingestellt habe und wie kann ich es ändern?

In der Kontenübersicht können Sie Ihre aktuellen Werbeeinstellungen sehen und ändern. Sie können die nachfolgenden Links anklicken und direkt dorthin gelangen oder unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung folgen.

Über die Schritte der folgenden Anleitungen können Sie Ihre aktuellen Einstellungen sehen und ändern.

Werbeeinstellungen ändern in der Facebook-App auf dem Smartphone
  • Tippen Sie bei Android oben rechts, bei iOS unten rechts auf die drei Striche.
  • Wischen Sie nach unten und tippen Sie auf Einstellungen und Privatsphäre.
  • Tippen Sie auf Einstellungen.
  • Tippen Sie auf den Kasten Kontenübersicht.
  • Tippen Sie in der neuen Ansicht auf Werbepräferenzen.
  • Hier können Sie den oberen Kasten antippen und danach auswählen, ob Sie Facebook gegen Bezahlung oder kostenfrei mit Werbung nutzen möchten.
  • Wählen Sie Kostenfrei mit Werbung nutzen, können Sie oben links auf den Zurück-Pfeil tippen.
  • Tippen Sie nun auf den Bereich Einstellungen für Werbung.
  • Tippen Sie auf Werbeerlebnis.
  • Hier können Sie sich durch Antippen entscheiden zwischen personalisierter Werbung und weniger stark personalisierter Werbung. Bei personalisierter Werbung werden alle Infos, die Meta über Sie sammelt, zur Auswahl von Werbeanzeigen verwendet. Bei weniger stark personalisierter Werbung nutzt Meta weniger Daten von Ihnen für die Auswahl von Werbeanzeigen. Allerdings kann es dann sein, dass Sie sich Werbeclips zwangsweise ansehen müssen, bevor Sie zum Beispiel im Feed weiter scrollen können.
Werbeeinstellungen ändern auf der Internetseite www.facebook.com
  • Klicken Sie oben rechts auf Ihr Profilbild.
  • Klicken Sie auf Einstellungen und Privatsphäre.
  • Klicken Sie auf Einstellungen.
  • Klicken Sie links den Kasten Kontenübersicht an.
  • Klicken Sie in der neuen Ansicht links auf Werbepräferenzen.
  • Hier können Sie den oberen Kasten anklicken und danach auswählen, ob Sie Facebook gegen Bezahlung oder kostenfrei mit Werbung nutzen möchten.
  • Wählen Sie Kostenfrei mit Werbung nutzen, können Sie oben rechts auf das X klicken und das Auswahlfenster schließen.
  • Klicken Sie nun auf den Bereich Einstellungen für Werbung.
  • Klicken Sie auf Werbeerlebnis.
  • Hier können Sie sich durch Anklicken entscheiden zwischen personalisierter Werbung und weniger stark personalisierter Werbung. Bei personalisierter Werbung werden alle Infos, die Meta über Sie sammelt, zur Auswahl von Werbeanzeigen verwendet. Bei weniger stark personalisierter Werbung nutzt Meta weniger Daten von Ihnen für die Auswahl von Werbeanzeigen. Allerdings kann es dann sein, dass Sie sich Werbeclips zwangsweise ansehen müssen, bevor Sie zum Beispiel im Feed weiter scrollen können.
Werbeeinstellungen ändern in der Instagram-App auf dem Smartphone
  • Tippen Sie unten rechts auf Ihr Profilbild.
  • Tippen Sie oben rechts auf die drei Striche.
  • Tippen Sie auf Kontenübersicht.
  • Tippen Sie auf Werbepräferenzen.
  • Hier können Sie den oberen Kasten antippen und danach auswählen, ob Sie Instagram gegen Bezahlung oder kostenfrei mit Werbung nutzen möchten.
  • Wählen Sie Kostenfrei mit Werbung nutzen, können Sie oben links auf den Zurück-Pfeil tippen.
  • Tippen Sie nun auf den Bereich Einstellungen für Werbung.
  • Tippen Sie auf Werbeerlebnis.
  • Hier können Sie sich durch Antippen entscheiden zwischen personalisierter Werbung und weniger stark personalisierter Werbung. Bei personalisierter Werbung werden alle Infos, die Meta über Sie sammelt, zur Auswahl von Werbeanzeigen verwendet. Bei weniger stark personalisierter Werbung nutzt Meta weniger Daten von Ihnen für die Auswahl von Werbeanzeigen. Allerdings kann es dann sein, dass Sie sich Werbeclips zwangsweise ansehen müssen, bevor Sie zum Beispiel im Feed weiter scrollen können.
Werbeeinstellungen ändern auf der Internetseite www.instagram.com
  • Klicken Sie in der Leiste links unten auf die drei Striche (Mehr).
  • Klicken Sie auf Einstellungen.
  • Klicken Sie auf den Kasten Kontenübersicht.
  • Klicken Sie auf Werbepräferenzen.
  • Hier können Sie den oberen Kasten anklicken und danach auswählen, ob Sie Instagram gegen Bezahlung oder kostenfrei mit Werbung nutzen möchten.
  • Wählen Sie Kostenfrei mit Werbung nutzen, können Sie oben rechts auf das X klicken und das Auswahlfenster schließen.
  • Klicken Sie nun auf den Bereich Einstellungen für Werbung.
  • Klicken Sie auf Werbeerlebnis.
  • Hier können Sie sich durch Anklicken entscheiden zwischen personalisierter Werbung und weniger stark personalisierter Werbung. Bei personalisierter Werbung werden alle Infos, die Meta über Sie sammelt, zur Auswahl von Werbeanzeigen verwendet. Bei weniger stark personalisierter Werbung nutzt Meta weniger Daten von Ihnen für die Auswahl von Werbeanzeigen. Allerdings kann es dann sein, dass Sie sich Werbeclips zwangsweise ansehen müssen, bevor Sie zum Beispiel im Feed weiter scrollen können.

Kostenpflichtiges Abo nur in Europa erhältlich

Werbeerlöse sind die Haupteinnahmequelle für Meta: 41,4 Milliarden US-Dollar gibt das Unternehmen von Januar bis März 2025 an, rund 9,5 Milliarden davon kommen aus Europa. "Wir respektieren jedoch den Geist und Zweck der sich weiterentwickelnden europäischen Vorschriften und verpflichten uns zu deren Einhaltung", schrieb der Konzern in der Erklärung zur Einführung der Bezahl-Optionen 2023. Er bietet das kostenpflichtige Abo nur für Menschen mit Facebook- und Instagram-Konten in Europa an.

Meta reagierte mit der Einführung seines Abo-Modells auf jahrelange Auseinandersetzungen mit europäischen Aufsichtsbehörden. Allerdings sind die durch die Möglichkeit eines kostenpflichtigen Abos keinesfalls beigelegt.

Klagen gegen Meta wegen Abo-Optionen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bereits rechtliche Schritte gegen Meta unternommen. Ein Gerichtsverfahren zum Abo wurde bereits abgeschlossen, ein weiteres zur Rechtmäßigkeit von "pay or okay" läuft noch

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt ein weiteres Gerichtsverfahren gegen Meta im Zusammenhang mit der Einführung der dritten Option zu weniger personalisierter Werbung, die auch aktuell wieder den Nutzer:innen aktiv angeboten wird.

Erstes Verfahren: Bestellbuttons

Die Verbraucherzentrale NRW hat mehrere rechtliche Verfahren gegen Rechtsverstöße der Meta Platforms Ireland Limited im Zusammenhang mit dem Abomodell eingeleitet. Im ersten Verfahren gab es bereits einen Erfolg: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass die Bestellbuttons auf den Internetseiten und in den Apps für die Betriebssysteme iOS und Android  gegen deutsches Recht verstoßen (8. Februar 2024, Az. I-20 UKl- 4/23, rechtskräftig). 

Das Gesetz schreibt vor, dass Schaltflächen zum Bestellen kostenpflichtiger Waren oder Dienstleistungen eindeutig beschriftet sein müssen, zum Beispiel mit den Worten "Zahlungspflichtig bestellen" (§ 312j BGB) und deutlich machen, dass mit Klick ein Vertrag geschlossen wird. Beides muss sich bereits aus der Beschriftung der Buttons selbst ergeben, unabhängig davon ob sich diese Informationen auch aus dem weiteren Bestellprozess entnehmen lassen. Metas "Abonnieren" und "weiter zur Zahlung" reichten nicht aus.

Meta musste daraufhin die Buttons rechtmäßig beschriften. Ein fehlerhafter Button führt laut Gesetz zu keinem wirksamen Vertrag, und aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW muss nicht gezahlt werden, wenn darüber das Abo "abgeschlossen" wurde.

Zweites Verfahren: Freiwillige Einwilligung

Außerdem holt Meta nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW keine wirksame Einwilligung in die Datennutzung zu Werbezwecken ein, wenn man nicht bezahlt. Deshalb hat sie den Konzern wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Dezember 2023 abgemahnt. Weil er keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ging es auch in dieser Angelegenheit wieder vor Gericht. Die Unterlassungsklage hat die Verbraucherzentrale NRW Anfang Mai 2024 beim Oberlandesgericht Köln eingereicht (Az. 15 UKl 1/24). Sie kritisiert:

  • Datensammlung. Von ihr kann man sich durch das Abo nicht "freikaufen". Meta kann weiterhin erfassen und speichern, was man auf Facebook und Instagram macht und damit ein umfassendes Nutzer-Profil erstellen. Auch was man auf anderen Internetseiten macht oder welche Apps man sonst noch auf dem Smartphone installiert hat und nutzt, kann Meta oft nachvollziehen. Die Daten kann das Unternehmen für andere Zwecke verwenden, zum Beispiel für die Personalisierung von Inhalten, also um auszuwählen, welche Beiträge man auf seiner Timeline sieht, oder zu Forschungszwecken. Das heißt, die Daten werden trotzdem kommerziell genutzt. Und was passiert mit den Erkenntnissen, wenn man das Abo beendet?
  • Weitergabe von Daten an Partner von Meta. Unternehmen, die Analysedienste von Meta verwenden, erhalten umfangreiche Informationen darüber, wie Nutzer:innen mit deren Inhalten oder Diensten interagieren. Diese Informationen können sie für eigene Zwecke nutzen. Das gilt auch für Daten von Menschen, die sich für ein Abo-Modell entscheiden.
  • Freiwilligkeit. Menschen müssen vollständig darüber informiert werden, welche ihrer Daten gesammelt werden, wie das geschieht und was damit geschieht. Dem können sie dann freiwillig zustimmen. Aber kann eine Zustimmung freiwillig sein, wenn es sich um eines der größten sozialen Netzwerke handelt, das jahrelangen Mitgliedern die Wahl lässt zwischen personalisierter Werbung oder ursprünglich mindestens 120 Euro pro Jahr? Meta hat die Abopreise inzwischen reduziert.

Drittes Verfahren: Weniger personalisierte Werbung

Im Gerichtsverfahren des vzbv von 2024 (Kammergericht Berlin, Az. 5 Ukl 9/25) geht es um die Option der weniger personalisierten Werbung. Darin moniert er unter anderem, dass Nutzer:innen zunächst generell der Werbefinanzierung zustimmen müssen und erst dann informiert werden, dass sie bei der weniger personalisierten Werbung mit Werbeunterbrechungen rechnen müssen.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Meine beste (falsche) Freundin (4/6)

Wenn reichweitenstarke Influencer etwas zu verkaufen haben, nehmen sie es mit der Ehrlichkeit und Qualität ihrer Produkte oft nicht so genau. Im vierten Teil unserer Podcastreihe "dürfen die das?" geht es um teure Schwingungen und das Playbook der Health- und Wellness-Influencer.
Foto der Fastic-App

Abo-Falle bei Abnehm-App „Fastic“

Was hinter der Masche steckt, wie Betroffene sich mit einem kostenlosen Musterbrief wehren können und was die Verbraucherzentrale rechtlich gegen den Anbieter unternimmt
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Optimier dich! (3/6)

Digitale Halbgötter in weiß ohne Doktortitel und Gesundheitsprodukte, die krank machen können — dies und mehr in der dritten Episode unserer Podcastreihe "dürfen die das?" rund um unseriöse Influencer und Onlinewerbung.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Alles rund um Freud und Leid mit Geschenkgutscheinen

Rein theoretisch sind Gutscheine doch das perfekte Geschenk: Schnell gekauft, verschenkt und geeignet für (fast) alle Anlässe. Passt der Geschenkgutschein aber gerade nicht zu den Interessen oder in den Alltag der oder des Beschenkten, landet er gerne in der Schublade. Oftmals für sehr lange Zeit.