Zur Rechenmethode: Von allem, was Sie im Jahr 2022 über die Preisverdopplung hinaus gezahlt haben, wird der Staat 80 Prozent übernehmen. Diese Entlastung erhalten Sie aber nur dann, wenn der Erstattungsbetrag mindestens 100 Euro pro Haushalt beträgt. Außerdem gibt es auf diese Weise maximal 2.000 Euro pro Haushalt.
Ein Beispiel für ein Einfamilienhaus nennt das Bundesministerium:
Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro pro Liter zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro pro Liter). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((Rechnungsbetrag für die gelieferten 3.000 Liter brutto)- 2*(3.000*0,71))=432 Euro.
Beim Rechnungsbetrag für die gelieferten 3.000 Liter brutto wird es sich in diesem Beispiel bei den meisten Brennstoff-Anbietern um 3.000 Liter Mal 1,60 Euro pro Liter handeln, also in der Rechnung oben: 4.800 Euro.
Werden mehrere Privathaushalte durch die Heizung versorgt, ändern sich sowohl der Mindestbetrag als auch die maximal erreichbare Erstattung.
Der Mindestbetrag steigt für jeden Privathaushalt um 100 Euro. Allerdings nur bis zu 1.000 Euro, danach steigt er nicht mehr. Der Maximalbetrag liegt für jeden Privathaushalt bei 2.000 Euro.
Das Bayerische Staatsministerium nennt zum jeweiligen Mindestbetrag Beispiele:
Beheizt eine Feuerstätte ein Einfamilienhaus (einen Privathaushalt), dann beträgt der Mindestentlastungsbetrag 100 Euro.
Beheizt eine Feuerstätte in einem Mehrfamilienhaus drei Privathaushalte, dann beträgt der Mindestentlastungsbetrag 300 Euro (3 x 100 Euro).
Beheizt eine Feuerstätte in einem Mehrfamilienhaus 15 Privathaushalte, dann beträgt der Mindestentlastungsbetrag 1.000 Euro.
Wichtig ist: Für eine Erstattung müssen Sie bei Ihrem Bundesland einen Antrag stellen.
Schritt 3: Stellen Sie einen Antrag
Sie glauben, dass Sie einen Erstattungsanspruch haben könnten? Die Hilfe wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen sich darum selbst kümmern. Mittlerweile können Sie jedoch keinen Antrag mehr stellen.
Haben Sie einen Antrag auf Hilfe gestellt, warten Sie auf die Auszahlung der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland:
- In Bayern finden Sie Informationen unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php.
- In Berlin gibt es ein eigenes Programm mit eigenen Regelungen. Informationen finden Sie unter https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/heizkostenhilfe-berlin-und-haertefallhilfe-bund.html.
- In NRW informiert das zuständige Ministerium unter https://www.heizkostenhilfe.nrw. Dort konnten Sie direkt online einen Antrag stellen. Bei Anruf der dort genannten Servicenummer konnte auch ein Antrag in Papierform angefragt werden. Das war aber nur möglich im Zeitraum vom 6. September bis 10. Oktober 2023.
- Die übrigen 13 Bundesländer haben sich zusammengetan. Sie informieren gemeinsam unter https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN.
Häufige Fragen beantwortet auch das zuständige Bundesministerium.