Digitale Sprachassistenten wie Amazons interaktiver Lautsprecher "Echo" mit dem Sprachdienst "Alexa" sind mit dem Internet verbunden und haben stets ein offenes Ohr, um auf mögliche Sprachbefehle reagieren zu können. Aufgezeichnet und auf die Server des Anbieters übertragen werden die Befehle aber – laut Amazon – erst, wenn Alexa das festgelegte Signalwort erkennt.
Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW wollte daher am Beispiel von Alexa herausfinden, ob der Sprachservice wirklich nur auf das vorher festgelegte Signalwort reagiert. Doch der Reaktions-Check zeigt: Alexa kann auch reagieren und aufzeichnen, wenn nicht genau das Signalwort, sondern ein ähnliches Wort genannt wird. So aktivierte sich der Sprachassistent bereits ungewollt, wenn die Testpersonen "Alexander" anstelle von "Alexa" am Satzanfang verwendet haben; aber auch wenn ähnlich klingende Worte mitten im Satz genutzt wurden – etwa bei der Aussage "Ich möchte unbedingt Urlaub am Amazonas machen". In Einzelfällen hat der Sprachservice auch auf starke Abwandlungen wie "komm Peter" statt "Computer" reagiert. Dies zeigt, dass Alexa auch ganz alltägliche Gesprächsinhalte aufzeichnen kann, die gar nicht für sie bestimmt sind.
Unser Reaktions-Check zeigt, dass sich Verbraucher nicht darauf verlassen können, dass digitale Sprachassistenten nur dann aufzeichnen und Gesprächsinhalte an die Anbieterserver weitergeben, wenn der Nutzer es auch wirklich beabsichtigt. Das sehen die Experten des Marktwächters Digitale Welt in der Verbraucherzentrale NRW kritisch. Denn durch das ungewollte Aufzeichnen von Gesprächen kann Amazon Einblick in die Privatsphäre nehmen, ohne dass der Nutzer dies möchte – im Zweifel bekommt er es nicht einmal mit.