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Solaranlagen-Vermieter RexXSPI GmbH ist in der Insolvenz

Stand:
Im Februar 2020 hat das Amtsgericht München ein Insolvenzverfahren für die RexXSPI GmbH eröffnet. Früher hieß das Unternehmen MEP Solar Miet & Service III GmbH. Wer dort Solaranlagen gemietet hat, sollte sich nun um einige Dinge kümmern!
Brief-Ärger

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betroffene Kunden sollten unbedingt sicherstellen, dass sie ihre Miete für Solaranlagen nun an ein vom Insolvenzverwalter angegebenes Konto überweisen, nicht mehr auf die bisherigen Konten der RexXSPI GmbH.
  • Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie durch die Insolvenz allein leider nicht.
  • Wie es mit den gemieteten Solaranlagen weitergeht, müssen Sie wohl abwarten. Fragen Sie den Insolvenzverwalter nach Informationen dazu.
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Am 4. Februar 2020 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RexXSPI GmbH (früher: MEP Solar Miet & Service III GmbH) eröffnet. In dem Verfahren wurde Dr. Max Liebig zum Insolvenzverwalter bestellt (Quelle: Gläubiger-Informations-System, dort nach "RexXSPI" suchen).

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat für Kunden Folgen. Wer eine Solaranlage bei dem Unternehmen gemietet hat, sollte nun unbedingt einige Dinge erledigen:

  1. Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung für die Miete (falls es eine gibt) beziehungsweise kündigen Sie den alten Dauerauftrag bei Ihrer Bank. Überweisen Sie kein Geld mehr direkt an das Unternehmen.
  2. Bringen Sie die neue Bankverbindung beim Insolvenzverwalter in Erfahrung (Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier). Zahlen Sie ab sofort nur noch dorthin.
  3. Bitten Sie den Insolvenzverwalter, Ihnen mitzuteilen, wie es mit den laufenden Mietverträgen weitergehen soll: Fordern Sie ihn zur Erklärung über die so genannte Erfüllung / Nichterfüllung auf.
  4. Falls Sie noch Geld von der RexXSPI GmbH zu bekommen haben, melden Sie solche Forderungen gegen das Unternehmen zur Insolvenztabelle an.

Was das Insolvenzverfahren für Kunden mit noch laufenden Mietverträgen bedeutet

Der bestehende Mietvertrag endet nicht automatisch: Dienstleistungen können weiterlaufen, auch wenn ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Insolvenz als solche gibt Ihnen kein Sonderkündigungsrecht. Ob der Mietvertrag fortgesetzt wird, entscheidet allein der Insolvenzverwalter. Dieser kann sich für die Fortführung des Vertrages entscheiden.

Entscheidet er sich stattdessen dagegen, nennt man das "Nichterfüllungswahl". Das bedeutet, dass der Vertrag abgewickelt wird. Ob ein Vertrag durch eine Nichterfüllungswahl automatisch endet, ist unter Juristen umstritten.

Ab der Nichterfüllungswahl werden die gegenseitigen Forderungen verrechnet. Sie erhalten eine Abrechnung.

  1. Wenn nach der Abrechnung eine Forderung des Insolvenzverwalters herauskommt, müssen Sie die geforderte Summe zahlen. Achten Sie darauf, dass alle Beträge, die noch zu Ihren Gunsten ausstehen, mit in die Rechnung einfließen!
  2. Wenn stattdessen ein Guthaben zu Ihren Gunsten herauskommt, müssen Sie es im vorliegenden Verfahren bis zum 3. April 2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zur Insolvenztabelle anmelden. Die Frist zur Forderungsanmeldung müssen Sie zwar nicht zwingend einhalten. Allerdings wird für eine spätere Anmeldung eine Gerichtsgebühr in Höhe von 20 Euro fällig. Das sollten Sie gerade bei niedrigen Forderungen bedenken. Die Anmeldung hat keine bestimmte Form, der Insolvenzverwalter stellt aber meistens ein Formular bereit.

Der Insolvenzverwalter prüft dann, ob die Forderung berechtigt ist. Erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens – in der Regel nach mehreren Jahren – erhalten Sie gegebenenfalls einen Teil der Forderung zurück. Das nennt man "Quote". Die Quote fällt oft gering aus – Kunden stehen in der Reihe der Gläubiger bei Insolvenzen weit hinten. Sie müssen damit rechnen, dass Sie nur weniger als fünf Prozent der Summe bekommen, die Ihnen RexXSPI GmbH, vormals MEP Solar Miet & Service III GmbH, schuldet.

MEP war schon früher negativ aufgefallen

Das Unternehmen war schon in der Vergangenheit in die Kritik geraten, da es monatelang Miete für montierte Solar-Anlagen kassierte, die noch gar keinen Strom lieferten. Die Verbraucherzentrale NRW war deswegen erfolgreich gegen das Unternehmen vorgegangen.

Ein weiterer Kritikpunkt waren die Wirtschaftlichkeitsberechnungen in den Angeboten von MEP. Um die eigenen Angebote trotz vergleichsweise hoher Mietpreise wirtschaftlich vorteilhaft darzustellen, hatte MEP hohe künftige Strompreissteigerungen angesetzt, die durch keine seriöse Prognose gedeckt sind.

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