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Neue Regelung für die amtliche Lebens- und Futtermittelüberwachung

Stand:
Neue Regelung für die amtliche Lebens- und Futtermittelüberwachung: Mehr Information und Transparenz für Verbraucher?
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Das Wichtigste in Kürze
 

  • Ein Einstufungssystem zeigt auf einen Blick, wo ein Lebensmittel bezüglich Hygiene und Produktsicherheit steht
  • Dänemark und Frankreich haben Smiley-System zur besseren Verbraucherinformation
  • Verbraucherzentrale fordert einheitliches und verständliches Transparenzsystem
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Ja, das gibt’s tatsächlich. Mit der Umsetzung hapert es allerdings noch. Doch worum geht es eigentlich?

Für die Überwachung und Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln gilt schon seit vielen Jahren ein einheitlicher Rechtsrahmen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die praktische Umsetzung der Regelungen und die sogenannte risikoorientierte Kontrolle von Betrieben und Lebensmitteln ist aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Aufgabe der Bundesländer.

Nun werden Gesetze regelmäßig „evaluiert“, das heißt bewertet und beurteilt. Erreicht das Gesetz das gesteckte Ziel, kann man Prozesse vereinfachen oder verbessern? In den letzten 15 Jahren ist der Lebensmittelhandel noch globaler und offener geworden, zahlreiche Freihandelsabkommen wurden geschlossen, neue und weltweite Produktionsverfahren in der Erzeugung und Verarbeitung haben sich etabliert. Die neue EU-Kontroll-Verordnung (VO (EU) 2017/625) soll diesem Umstand Rechnung tragen. Sie löst die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2004 ab. Durch Harmonisierung, Bündelung und Optimierung europäischer Rechtsvorschriften soll die Qualität amtlicher Kontrollen verbessert werden. Die neue Kontroll-Verordnung gilt seit 14.12.2019. Da sie allerdings bereits im April 2017 in Kraft getreten ist, hatten die Überwachungsbehörden und Lebensmittelbetriebe also ausreichend Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

Was haben denn Verbraucher davon?

Für Verbraucher besonders interessant ist, dass die Transparenz von Kontrollergebnissen und von amtlichen Entscheidungen erhöht werden soll. So können die Mitgliedsstaaten nun auch Berichte zu Einzelunternehmen veröffentlichen und Einstufungssysteme entwickeln.

Was ist ein Einstufungssystem?

Ein Einstufungssystem („Transparenzsystem“) zeigt auf einen Blick, wo ein Lebensmittelbetrieb bezüglich Hygiene und Produktsicherheit steht. Bestimmte Faktoren werden entweder nach Schulnoten oder Punkten („Hygieneampel“, „Kontrollbarometer“) bzw. mit Smileys beurteilt. Voraussetzung ist, dass die Kriterien objektiv, transparent und öffentlich verfügbar sind. Der Einstufungsprozess selbst muss fair, schlüssig und transparent sein. Das ist in der Kontroll-Verordnung beschrieben. So gibt es in Dänemark bereits seit 2001 einen Smiley, der über die Sauberkeit im Restaurant informiert. Und auch in Frankreich können sich interessierte Verbraucher mithilfe der Webseite https://www.alim-confiance.gouv.fr/ über die Ergebnisse von Betriebskontrollen sämtlicher Lebensmittelbetriebe informieren. Ein vier-stufiges Smiley-System unterstützt dabei eine schnelle Information auf einen Blick.

Und in Deutschland?

In Deutschland wird seit 10 Jahren um ein Transparenzsystem gerungen. Vorläufer waren das sogenannte „Pankower Modell“ im gleichnamigen Berliner Bezirk, das „Karlsruher Hygienesiegel“ und die Hygieneampel bzw. die App „appetitlich“ in Nordrhein-Westfalen. Einige Verwaltungsgerichte haben dieser Veröffentlichungspraxis aufgrund rechtlicher Mängel allerdings einen Riegel vorgeschoben. Die Verbraucherschutzminister hatten 2010 auf der 6. Verbraucherschutzministerkonferenz erstmals beschlossen, ein bundesweit einheitliches Modell zu schaffen. Sowohl im Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg von 2016 als auch dem der Großen Koalition vom 7. Februar 2018 wird eine Regelung versprochen, die eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zur Hygiene und Lebensmittelsicherheit gewährleistet. Und 2019 haben sich die Verbraucherschutzminister der Länder im Rahmen der 15. Verbraucherschutzministerkonferenz  wieder einmal für eine bundeseinheitliche Regelung ausgesprochen.

Was ist seitdem passiert?

In Deutschland gibt es immer noch kein Transparenzsystem, schon gar kein bundeseinheitliches. Ohne ein Transparenzsystem ist jedoch den Verbraucherinnen und Verbrauchern die zugesagte informierte Wahl nicht möglich. Es ist also höchste Zeit, dass Länder und Bund endlich ein einheitliches, verständliches und leicht nutzbares Transparenzsystem schaffen!

 


Dieser Artikel ist in der Verbraucherzeitung 01/2020 erschienen.

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