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Standpunkt: Musterfeststellungsklage

Stand:
Musterfeststellungsklage kommt - der Bundestag hat entschieden. Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, warum dieses neue Form der Verbandsklage so wichtig ist: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ihre Rechte auch durchsetzen können!
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Ja! Es ist ein Meilenstein für Verbraucherinnen und Verbraucher, dass der Bundestag das rechtliche Instrument der Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht hat. Mit diesem Gesetz wurde die Grundlage dafür gelegt, dass nun Verbraucherinnen und Verbraucher besser als bisher ihre Rechte und Ansprüche gegenüber Unternehmen geltend machen können. Mit den bisherigen Rechtsinstrumenten wird es Unternehmen, die sich nicht an Gesetze halten und Verbraucher geschädigt haben, zu leicht gemacht, davon zu kommen und Unrechtsgewinne einzubehalten. Das ist bitter für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf ihrem Schaden sitzen bleiben, es ist schlecht für den Rechtsstaat und es ist auch unfair gegenüber Unternehmen, die sich an die Gesetze gehalten haben oder die es Verbrauchern nach Urteilen leichtmachen, die ihnen zustehenden Ansprüche geltend zu machen.

Es darf sich nicht lohnen, gegen verbraucherschützende Gesetze zu verstoßen!

Es darf sich nicht lohnen, gegen verbraucherschützende Gesetze zu verstoßen! Deshalb ist es so wichtig, dass es die Musterfeststellungsklage nun geben wird.

Auch wenn der Abgasskandal das Beispiel für die neue Klagemöglichkeit ist: Die Musterfeststellungsklage ist kein VW Gesetz. Das neue Rechtsinstrument kommt spät, sehr spät für die vom Dieselskandal Geschädigten. Ende 2017 liefen bereits viele Ansprüche gegenüber Händlern aus, Ende 2018 enden Fristen für Ansprüche gegenüber VW selbst. Das Gesetz tritt zum 1. November 2018 in Kraft. Gerade noch rechtzeitig, um hier tätig zu werden. Das neue Rechtsinstrument wird zukünftig aber auch anwendbar sein in praktisch allen die Verbraucher betreffenden Branchen.

Die Musterfeststellungsklage ist eine Verbandsklage. Ein Verband klagt auf Feststellung oder Nichtfeststellung von Sachverhalten für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher, die das finanzielle Risiko damit nicht mehr – wie bisher – einzeln auf sich nehmen müssen. Für Betroffene ist es oft ökonomisch rational, nicht einzeln gegen Unternehmen vorzugehen, insbesondere, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Dieses individuelle Risiko wird mit der neuen Verbandsklage aufgefangen und stellt nunmehr kein Hindernis für Verbraucher dar, zu ihrem Recht zu kommen. Für Unternehmen steigt mit der Musterfeststellungsklage das Risiko, zur Verantwortung gezogen zu werden.
Die Musterfeststellungsklage hemmt für registrierte Verbraucher eine Verjährung. Dadurch wird es sich für Unternehmen künftig nicht mehr lohnen, Rechtsverfahren hinauszuzögern, wie das heute mitunter der Fall ist.

Einziger Knackpunkt: Verbraucher müssen nach erfolgreicher Musterfeststellungsklage ihre Ansprüche selbst durchsetzen. Wünschenswert wäre, wenn hier eine einfache und verbraucherfreundliche Umsetzung gefunden wird.

Die Musterfeststellungsklage ist das Resultat von 10 Jahren Arbeit der Verbraucherzentralen für ein Rechtsinstrument, das es für eine Gruppe von Betroffenen ermöglicht, vor Gericht den gleichen „Lebenssachverhalt“, also das gleiche Anliegen klären zu lassen. Die Widerstände aus der Wirtschaft waren über diese Jahre stets enorm. Wider besseren Wissens wurden „amerikanische“ Verhältnisse, eine Klageindustrie und der Ruin der Wirtschaft an die Wand gemalt. Dabei geht es letztlich nur um eines: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Rechte, die sie haben, auch durchsetzen können!

Cornelia Tausch

 

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