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vzbv verklagt EOS Investment GmbH

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Musterfestfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH eingereicht. Das Unternehmen treibt Inkassokosten zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern künstlich in die Höhe, so der vzbv.
Stapel Inkassobriefe

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EOS Investment GmbH beauftragt Schwesterunternehmen mit der Beitreibung von Forderungen und verlangt dafür hohe Inkassokosten.
  • Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg soll feststellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher diese Inkassokosten nicht zahlen müssen.
  • Bei erfolgreicher Klage sind auch Erstattungen bereits gezahlter Inkassokosten möglich.
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Im Inkassobereich sind die Unternehmen der EOS-Gruppe einer der größten Akteure am deutschen Markt. Dazu gehört die EOS Investment GmbH, welche Forderungen anderer Unternehmen, unter anderem von Banken sowie der Otto-Group, übernimmt. Die EOS Investment GmbH beauftragt anschließend die EOS DID mit dem Inkasso. Sowohl die EOS Investment GmbH als auch EOS DID gehören selbst zur Otto-Group. Statt einfacher Mahngebühren von beispielsweise 2,50 Euro sollen Verbraucher Inkassokosten von mindestens 70,20 Euro zahlen.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg soll feststellen, dass Verbraucher für die Beauftragung der Schwesterunternehmen untereinander keine Inkassokosten zahlen müssen.  

Hohe Inkassokosten durch Vetternwirtschaft

Nach Ansicht des vzbv dürfen die beiden EOS-Unternehmen diese Inkassokosten nicht fordern, da sie demselben Konzern angehören. Indem die Unternehmen sich gegenseitig beauftragen, treiben sie die Kosten künstlich in die Höhe.

Wer kann sich der Klage anschließen?

An der Musterfeststellungsklage können sich Verbraucher beteiligen, die von EOS DID im Auftrag der EOS Investment GmbH eine Zahlungsaufforderung erhalten haben und Inkassokosten zahlen sollen. Mit dem Klage-Check können Verbraucher herausfinden, ob sich ihr Fall für die Klage eignet. Um an der Klage teilnehmen zu können, müssen Verbraucher sich in das Klageregister eintragen. Das Bundesamt für Justiz eröffnet das Klageregister voraussichtlich in einigen Wochen.  

Der vzbv informiert über den genauen Termin auf der Webseite und über einen News-Alert. Verbraucher können sich für den News-Alert anmelden, um fortlaufend über das Verfahren informiert zu bleiben. 

Berichten Sie von Ihrem Fall! 

Der vzbv möchte in der Klage möglichst viele Fallkonstellationen darstellen. Deswegen bittet der vzbv betroffene Verbraucher um Unterstützung und Schilderung ihrer Fälle. Hierfür können sie den Klage-Check nutzen und auf diesem Wege ihre Kontaktdaten und Unterlagen übermitteln. Dadurch entstehen für die Verbraucher keine Kosten oder Verpflichtungen. 

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