Kostenloses Online-Seminar "Smart Surfer: Sicher im Netz unterwegs" am 12. Oktober um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vorsorgevollmacht u. Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Im Online-Seminar erfahren Sie, was bei der Vorsorge-Planung zu beachten ist.
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- 19:30 Uhr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.

In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.

Melden Sie sich über unser Anmeldeformular zum Online-Seminar an und nehmen Sie bequem von zuhause aus teil. Die Teilnahme ist kostenlos.

Hinweis: Sofern Sie im Online-Seminar anonym bleiben wollen, können Sie sich mit E-Mail-Adresse und einem Nickname, bzw. Pseudonym anmelden. Der Name, den Sie bei der Anmeldung eingeben, wird während des Seminars in der Teilnehmerliste und im Chat eingeblendet.

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