Im Zeitalter elektronischer Kassensysteme in den Supermärkten rechnet eigentlich niemand mehr mit Problemen bei der Abrechnung. Doch eine Kontrolle des Kassenzettels ist nach wie vor sinnvoll: Mal sind es die Preise für Sonderangebote, die noch nicht im zentralen Kassensystem gespeichert sind, mal werden vier statt drei Joghurts berechnet, mal stimmt der Preis am Regal nicht mit dem Preis an der Kasse überein.
Kasse zeigt falsches Gewicht an
Womit eine Verbraucherin überhaupt nicht gerechnet hatte: Ihre drei weißen Pfirsiche hatten auf der integrierten Kassenwaage mit einem Mal ein Gewicht von rund zwei Kilogramm, eine einzelne rote Paprikaschote wog angeblich rund 1.800 Gramm und drei kleine Zucchini rund zwei Kilogramm. Auf ihre sofortige Reklamation hin reagierten Kassierer und Geschäftsführer des Supermarkts im Industriegebiet in Stuttgart-Vaihingen wenig überrascht mit „Ach, die Waage spinnt mal wieder“.
14 Euro zu viel berechnet
Der komplette Einkauf wurde storniert, nochmals eingescannt, Obst und Gemüse erneut gewogen. Am Ende war der gesamte Einkauf 14 Euro günstiger. Hätte die Kundin die Diskrepanzen erst zuhause bemerkt, wäre eine Reklamation aus Beweisgründen sehr schwierig geworden. Die Verbraucherin wandte sich an die Verbraucherzentrale, die das zuständige Eichamt informierte. Leider konnte der Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt werden.
Bei der Kontrolle durch das Eichamt einige Tage nach dem Vorfall ließen sich keine Fehler an der Waage und dem Kassensystem feststellen. Ob das Unternehmen „Maßnahmen an der Waage“ durchgeführt hatte, ließ sich nicht nachvollziehen. Die Verbraucherzentrale wird den Sachverhalt weiterhin im Auge behalten, da derartige Fehler beim Wiegen einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden für die Verbraucher bedeuten.
Tipps:
- Legen Sie Sonderangebotsartikel gleich an den Anfang des Laufbands und beobachten Sie den Preis auf dem Display.
- Wenn Obst und Gemüse an der Kasse gewogen wird, benutzen Sie trotzdem vorher die Kundenwaage, um das Gewicht zu prüfen.
- Lassen Sie sich beim Einpacken nicht drängen.
- Lassen Sie sich nach dem Bezahlvorgang einen Kassenbon aushändigen, prüfen Sie das Wechselgeld und anschließend noch im Laden den Bon. Bei Unstimmigkeiten reklamieren Sie sofort, später ist die Beweisführung häufig schwierig.