Kostenloses Online-Seminar "Werbung und Wirklichkeit bei Lebensmitteln" am 4. Dezember um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

100 Tage Klartext Nahrungsergänzung

Pressemitteilung vom
Vor 100 Tagen haben die Verbraucherzentralen das Online-Angebot "Klartext-Nahrungsergänzung" gestartet. Mehr als eine viertel Million Seitenaufrufe zeigen: Verbraucher haben einen hohen Bedarf an verlässlichen und anbieterunabhängigen Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln. Doch die Werbung der Hersteller schürt falsche Hoffnung auf lindernde oder heilende Wirkung. Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband sehen dringenden Handlungsbedarf bei Gesetzgebung und Lebensmittelüberwachung. Das Positionspapier "Klartext Nahrungsergänzung" fasst ihre verbraucherpolitischen Forderungen zusammen.

Vor 100 Tagen haben die Verbraucherzentralen das Online-Angebot "Klartext-Nahrungsergänzung" gestartet. Mehr als eine viertel Million Seitenaufrufe zeigen: Verbraucher haben einen hohen Bedarf an verlässlichen und anbieterunabhängigen Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln. Doch die Werbung der Hersteller schürt falsche Hoffnung auf lindernde oder heilende Wirkung. Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband sehen dringenden Handlungsbedarf bei Gesetzgebung und Lebensmittelüberwachung. Das Positionspapier "Klartext Nahrungsergänzung" fasst ihre verbraucherpolitischen Forderungen zusammen.

Off

Fast 40 Prozent der Ratsuchenden, die sich an Klartext Nahrungsergänzung wenden, erwarten heilende oder lindernde Wirkungen, z. B. bei Gelenk-, Augen- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. "Viele Mittel kommen als Pillen und Pulver nicht nur optisch wie Medikamente daher. Häufig sind außer Vitaminen und Mineralstoffen auch "sonstige" Stoffe wie Glucosamin, Astaxanthin oder Carnitin zugesetzt ", so Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Doch anders als Arzneimittel durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel kein behördliches Zulassungsverfahren mit Prüfung auf Wirksamkeit und Sicherheit, ehe sie auf den Markt kommen." Ebenfalls problematisch: Bei fast jeder zehnten Anfrage kommen Empfehlungen für derartige Produkte von Vertrauenspersonen wie Ärzten, Heilpraktikern und Apothekern. Nahrungsergänzungsmittel sind jedoch rechtlich Lebensmittel und nicht zur Vorbeugung, Linderung oder Heilung von Krankheiten vorgesehen. Sie dienen der Ergänzung der normalen Ernährung. Die Aufmachung und Bewerbung der Produkte muss deshalb von der amtlichen Lebensmittelüberwachung stärker kontrolliert werden.

Bei den bisher 280.000 Seitenzugriffen auf Klartext Nahrungsergänzung stand die Rubrik "Produkte und Informationen" hoch im Kurs. Besonders von Interesse waren Informationen zu Produkten, die das Immunsystem stärken oder Gelenke und Knochen beweglich und schmerzfrei halten sollen. Außerdem finden Verbraucher auf dem Portal konkrete Warnungen vor gesundheitsschädlichen Produkten und unseriösen Verkaufsmethoden.

Zum Positionspapier "Klartext Nahrungsergänzung".

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.

Bild eines Hähnches mit Regionalwerbung

Wiesenhof scheitert vor dem Bundesgerichtshof

Urteil des LG Oldenburg im Sinne der Verbraucherzentrale ist rechtskräftig
Packung der extrascharfen Hot Chips

"Hot-Chip-Challenge": Verkehrsverbot in einzelnen Bundesländern

Social-Media-Challenges mit scharfen Lebensmitteln können böse enden. Der Hersteller hat inzwischen den Verkauf von "Hot Chips" nach Deutschland gestoppt, es liegt aber noch Ware in den Regalen. Die Verbraucherzentralen fordern, die Chips bundesweit aus dem Verkehr zu ziehen.

Berechtigter Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag aufgrund einer coronabedingten Reisewarnung

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2023 (Az. 2 U 123/21)

Stornokosten bei einem Rücktritt können von dem Pauschalreiseveranstalter nicht geltend gemacht werden, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung einer Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Die bereits geleistete Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erstatten.

Versäumnisurteil wegen fehlender Informationen im Fernabsatz

Landgericht Regensburg, Versäumnisurteil vom 5.10.2023 (Az. 2 HK O 1360/23)

Fehlende Informationen beim Abschluss von entgeltpflichtigen Abonnementsverträgen. Keine Klarstellung wie sichergestellt wird, dass es sich bei den veröffentlichten Kundenbewertungen, um authentische Kundenbewertungen handelt.