Kostenloses Online-Seminar "Smart Surfer: Einstieg in die digitale Welt – erste Schritte im Internet“ am 28. September um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Ende der Winkelzüge: Klagezustellung an Microsoft Deutschland GmbH wirksam

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich in einem Verfahren gegen die Microsoft Corporation (Microsoft) vor dem Oberlandesgericht (OLG) München erfolgreich gegen einen juristischen Trick gewehrt: Microsoft wollte die Zustellung einer Klage an die Adresse ihrer deutschen Tochtergesellschaft (Microsoft Deutschland GmbH) nicht akzeptieren und war damit vor dem Landgericht München I zunächst erfolgreich. Zu Unrecht, wie das OLG München nun mit Urteil vom 02.03.2017 (Az: 6 U 2940/16) festgestellt hat.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich in einem Verfahren gegen die Microsoft Corporation (Microsoft) vor dem Oberlandesgericht (OLG) München erfolgreich gegen einen juristischen Trick gewehrt: Microsoft wollte die Zustellung einer Klage an die Adresse ihrer deutschen Tochtergesellschaft (Microsoft Deutschland GmbH) nicht akzeptieren und war damit vor dem Landgericht München I zunächst erfolgreich. Zu Unrecht, wie das OLG München nun mit Urteil vom 02.03.2017 (Az: 6 U 2940/16) festgestellt hat.

Off

"Erfolglos hat Microsoft versucht, mit juristischen Tricks ein Verfahren in Deutschland zu verschleppen", kommentiert Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Urteil des OLG München. Bereits im Juni 2016 hatte die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht München gegen Microsoft eingereicht: Im Zuge der Einführung und Vermarktung des neuen Betriebssystems "Windows 10" hatte das Unternehmen Nutzern älterer Betriebssysteme ungefragt Installationsdateien mit einer Größe von mehreren Gigabytes aufgespielt. Die Verbraucherzentrale sieht darin unter anderen deshalb eine unzumutbare Belästigung, weil Nutzer sich nach dem Download aktiv um eine Beseitigung der aufgedrängten Installationsdateien bemühen müssen, und leitete rechtliche Schritte ein.

Um die Klage nicht zeitintensiv in die USA zustellen zu müssen, hatte die Verbraucherzentrale die Anschrift der deutschen Tochtergesellschaft angegeben. Dort wurde die Annahme mangels Zustellungsvollmacht verweigert. Dieser Argumentation folgte das Landgericht München I und wies die Klage als unzulässig ab. Gegen diese Entscheidung legte die Verbraucherzentrale Berufung ein.

Das OLG München widersprach der Auffassung des Landgerichts und hob die erstinstanzliche Entscheidung auf. Zur Begründung führte es aus, dass Microsoft auf der eigenen Internetseite die deutsche Tochtergesellschaft als Niederlassung präsentiere.

Für Tausch ist dies ein großer Erfolg mit weitreichenden Folgen: "Das Urteil stellt eindeutig fest: Klagen gegen ausländische Unternehmen, die deutsche Niederlassungen betreiben und damit werben, können auch in Deutschland zugestellt werden. Eine zeit- und kostenintensive Zustellung ins Ausland ist nicht notwendig." Tausch vermutet, dass es Microsoft mit dieser Prozesstaktik allein darum ging, eine Sachentscheidung hinauszuzögern und das Verfahren zu verschleppen: "Es wird Zeit, dass in diesem Fall nun endlich in der Sache selbst entschieden wird." Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.

Das vollständige Urteil kann auf der Internetseite der Verbraucherzentrale nachgelesen werden: www.verbraucherzentrale-bawue.de/urteile

Weitere Pressemitteilungen zur Abmahnung bzw. zum Verfahren:

• Pressemitteilung vom 16.12.2015: Zwangsdownload" – Verbraucherbelästigung?

• Pressemitteilung vom 08.06.2016: Verbraucherzentrale vor Gericht gegen Microsoft: Keine Entscheidung in der Sache

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Keine Inkassoforderung ohne Vertrag

LG Berlin, Urteil vom 18.9.2023, Az. 101 O 84/22 (nicht rechtskräftig)

Die Grover Group Deutschland GmbH hat Forderungsschreiben mit 10 Euro Mahngebühr an Verbraucher:innen geschickt, ohne einen Ansppruch zu haben.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?

Eine Transparenzoffensive hatte die SCHUFA im letzten Jahr angekündigt. Dabei soll auch die App 'bonify' helfen, mit der sich Verbraucher:innen kostenlos über ihre Kreditwürdigkeit informieren können. Aber wie viel ist dran an den guten Vorsätzen der seit Jahren in der Kritik stehenden Auskunftei?
Schmuckbild

So funktioniert die Wärmepumpe im Altbau

Wärmepumpen gelten als die Heiztechnik der Stunde. Über ihre Verwendung im Altbau wird viel diskutiert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale räumt mit Mythen auf und gibt Tipps, wie Wärmepumpen auch im Altbau für wohlige Wärme zu moderaten Preisen sorgen und dabei das Klima schützen.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Schmuckbild

Themenwoche „Rund ums Haus“

Während der Aktionswoche „Rund ums Haus“ vom 25. bis zum 29.9. lädt die Verbraucherzentrale zu verschiedenen Aktionen in ihren Beratungsstellen vor Ort und auch Online ein. Sie informiert über aktuelle Problembereiche wie Energiekrise, Telekommunikation und kriminelle Abzockmaschen an der Haustüre.