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Auf Reisen zu Hause Energie einsparen

Pressemitteilung vom
Mit ein paar einfachen Handgriffen können Verbraucher ihr Zuhause vor dem Sommerurlaub in den Energiesparmodus versetzen. Das spart Energie und Geld und tut der Umwelt gut.
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Altbewährt und immer noch aktuell: Wer vor der Abreise alle nicht benötigten elektrischen Geräte ausschaltet oder deren Stecker zieht, kann eine Menge Energie sparen. Selbst im Stand-by-Modus verbrauchen elektrische Geräte ohne sichtbares Zeichen Strom – ältere Exemplare sogar ziemlich viel. Wer Steckdosenleisten mit Schaltern verwendet, macht es sich dabei besonders einfach und kann elektrische Geräte bequem per Knopfdruck ausschalten. „Denken Sie zum Beispiel daran, den Computer herunterzufahren, Ladegeräte aus den Steckdosen zu ziehen und den Router auszuschalten. Jedoch kann dadurch bei manchen Modellen die Telefonanlage mit ausgeschaltet werden“, erläutert Meike Militz, Regionalmanagerin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Klimageräte sollten außerdem ausgeschalten werden, damit sie nicht unnötig im Kühlbetrieb laufen. Bei sehr langer Abwesenheit kann es sich lohnen, den Kühlschrank zu enteisen und während der Abwesenheit auszuschalten. Nach der Rückkehr läuft der Kühlschrank ohne die Eisschicht dann sogar effizienter.

Wer noch nicht daran gedacht hat: Spätestens jetzt sollte die Heizungsanlage auf Sommerbetrieb gestellt werden – so wird die Heizungspumpe abgestellt und Strom gespart. In Ein- und Zweifamilienhäusern empfiehlt es sich zudem, die Warmwasserzirkulation auszuschalten. Nach dem Urlaub sollte aus hygienischen Gründen das Wasser einmalig auf 70 Grad Celsius aufgeheizt werden.

Um die eigenen vier Wände „urlaubsfit“ zu machen, können sich Verbraucher Unterstützung von einem Berater der Energieberatung der Verbraucherzentrale holen. In einem „Energie-Check“ gibt es individuelle Tipps vor Ort und Beratungen zu anderen Energiesparmaßnahmen. Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder 0800 – 809 802 400.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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