Beschweren sich Verbraucher über Probleme bei der Buchung von Reisen und Flügen, taucht ein Firmenschlagwort immer wieder auf: "Unister". Seit über zehn Jahren klagen Verbraucherzentralen bundesweit gegen Betreiber unterschiedlicher Reiseportale des Unister-Konzerns. Doch diese versuchen mit so manchen Tricks, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Auch in Baden-Württemberg häufen sich die Verbraucherbeschwerden.
Mal sind es falsche Werbeversprechen zum angeblich billigsten Flug, mal unerwünschte Werbemails oder Ärger mit Gutscheinen: Regelmäßig melden Verbraucher Probleme mit Unternehmen des Unister-Konzerns, die mit unterschiedlichen Geschäftssitzen in Deutschland mehrere Reiseportale wie www.fluege.de, www.flug.de, www.travel24.com oder www.ab-in-den-urlaub.de betreiben. Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, kennt die Maschen der Unternehmen gut: "Allein im vergangenen Jahr haben wir in Baden-Württemberg sieben Gerichtsverfahren gegen Betreiber solcher Seiten in die Wege geleitet," berichtet die Juristin.
Die Gründe für die Abmahnungen sind beinahe so vielfältig wie die Reiseangebote auf diesen Internetportalen. In letzter Zeit fielen die Unternehmen vor allem im Zusammenhang mit nicht eingehaltenen Gutscheinversprechen negativ auf: Die versprochene Rückerstattung des Reisepreises in Höhe des angegebenen Gutscheinwerts erfolgte trotz mehrfacher Mahnung des betroffenen Verbrauchers nicht. Ein anderes Mal wird mit dem günstigsten Flugpreis geworben, der allerdings nur mit der unternehmenseigenen Kreditkarte fluege.de MasterCard GOLD erzielt werden kann. Für alle anderen Zahlungsmittel wird ein hoher Aufpreis verlangt. "Mit solchen und anderen Tricks versuchen die Unister-Konzernunternehmen immer wieder, Kunden mit vermeintlich günstigen Angeboten zu ködern, um ihnen dann Kosten unterzuschieben, die bestenfalls erst auf den zweiten Blick erkennbar sind. Gegen diese und andere rechtswidrige Maschen sind wir immer wieder vorgegangen und wir werden auch in Zukunft die Aktivitäten der Unister-Konzernunternehmen genau beobachten", sagt Richter.
Sie rät, Angebote und Werbeversprechen genau zu hinterfragen und Preise in Ruhe zu vergleichen. "Wer Ärger mit Reiseportalen hat oder auf dubiose Anbieter stößt, findet bei der Verbraucherzentrale Hilfe. Denn die Verbraucherzentrale ist befugt, im Interesse der Verbraucher durch Abmahnverfahren sicherzustellen, dass sich Unternehmen künftig rechtskonform verhalten, ohne dass dadurch Verfahrenskosten für den Verbraucher entstehen", betont die Juristin.
Verbraucher können ihre Erfahrungen mit "Unister" oder anderen Betreibern von Reiseportalen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale melden. Eine ausführliche Auflistung der einzelnen Maschen sowie Tipps zur Reisebuchung haben wir dort ebenfalls zusammengestellt: www.vz-bw.de/unister.