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Kein Maulkorb für Verbraucherzentrale

Pressemitteilung vom
Wegen eines kritischen Artikels der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über die Maschen der Unister Holding GmbH ging diese vor Gericht. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung versuchte Unister, bestimmte Passagen des Berichts mit juristischen Mitteln zu verhindern – und scheiterte.

Wegen eines kritischen Artikels der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über die Maschen der Unister Holding GmbH ging diese vor Gericht. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung versuchte Unister, bestimmte Passagen des Berichts mit juristischen Mitteln zu verhindern – und scheiterte.

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichte auf ihrer Homepage jüngst einen ausführlichen Bericht über die Maschen des Unister-Konzerns. Hintergrund sind zahlreiche Verfahren und viele Verbraucherbeschwerden im Zusammenhang mit diversen Reiseportalen, die von Unternehmen des Unister-Konzerns betrieben werden. In ihrem Artikel deckt die Verbraucherzentrale diverse Maschen auf, mit denen Verbraucher in rechtswidriger Weise geschädigt werden. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung versuchte die Unister Holding GmbH, die Veröffentlichung bestimmter Passagen zu unterbinden. Das Landgericht Leipzig (AZ 08 O 1432/16; noch nicht rechtskräftig) teilte die Auffassung der Verbraucherzentrale, dass die angegriffenen Aussagen entweder belegte Tatsachenbehauptungen darstellten oder aber als Meinungsäußerung geschützt seien, weil sie weder das Persönlichkeitsrecht verletzten noch einen Schmähkritik darstellten. Gegenstand des Rechtsstreits war u.a. die Wertung der Verbraucherzentrale, der regelmäßige Austausch des Seitenbetreibers sei im Ergebnis ein "Katz- und Maus-Spiel", weil aufgrund eines solchen Austauschs ein gerichtlich erwirktes Urteil gegen den ursprünglichen Betreiber nicht mehr gelte.

"Es ist unsere Aufgabe, Verbraucher über unseriöses Unternehmensverhalten aufzuklären", sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Wenn Unternehmen, gegen die die Verbraucherzentrale erfolgreich vorgegangen ist, eine kritische Berichterstattung mithilfe von einstweiligen Verfügungen unterbinden könnten, wäre das ein unerträglicher Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit. Wir freuen uns, dass das Gericht einer solchen Maulkorbtaktik eine Absage erteilt hat."

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