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Pflegezusatzversicherung nach der Umstellung: Weniger Leistung, höhere Prämie

Pressemitteilung vom
Nach der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) zum Jahreswechsel bekamen viele Verbraucher mit einer Pflegezusatzversicherung Post von ihrem Versicherer. Darin kündigten viele Versicherer höhere Beiträge und häufig sogar eine Absenkung der vertraglichen Tagegeld-Leistung an. Die Verbraucherzentrale fordert die Möglichkeit der Anpassung aller Leistungen an die ursprüngliche Absicherungshöhe.

Nach der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) zum Jahreswechsel bekamen viele Verbraucher mit einer Pflegezusatzversicherung Post von ihrem Versicherer. Darin kündigten viele Versicherer höhere Beiträge und häufig sogar eine Absenkung der vertraglichen Tagegeld-Leistung an. Die Verbraucherzentrale fordert die Möglichkeit der Anpassung aller Leistungen an die ursprüngliche Absicherungshöhe.

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Millionenfach hatten Versicherer im Zuge der Umstellung auf das PSG II in die Verträge zur privaten Pflegezusatzversicherung eingegriffen und die Höhe des versicherten Tagegeldes gesenkt. "Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erwartet zumindest, dass Versicherer betroffenen Verbrauchern die Möglichkeit bieten, diese verursachte Deckungslücke ohne Gesundheitsprüfung wieder zu schließen", sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Zwar haben einzelne Versicherer die Situation für Verbraucher durch Verzicht auf eine Leistungsreduktion beim Pflegetagegeld oder durch eine Anpassung der Leistungen an die früheren Gegebenheiten ohne Gesundheitsprüfung verbessert. Doch üblich ist das nicht: Viele Versicherer haben die Tagegeld-Leistungen reduziert und bieten nach wie vor keine Erhöhung an. Damit haben Verbraucher durch die Einführung der neuen Leistungen oft eine geringere Absicherung als die bisher Gewünschte. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Versicherer dem Verbraucherbedarf hier so wenig Augenmerk schenken", so Grieble weiter.

Verbraucher mit gekürzten Pflegetagegeldern können sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen: www.vz-bw.de

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