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Aktionsmonat zu Handwerkern und Kundendiensten

Pressemitteilung vom
Nach Unwettern ist schnelle Hilfe vom Fachmann gefragt. Doch nicht bei jeder Reparatur läuft alles zur Zufriedenheit der Kunden, so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Nach Unwettern ist schnelle Hilfe vom Fachmann gefragt. Doch nicht bei jeder Reparatur läuft alles zur Zufriedenheit der Kunden, so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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Bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durch Dachdecker, Maler, Fliesenleger, Elektriker und Co. kann es Probleme geben: Was ist zu tun, wenn Termine nicht eingehalten werden, die Kosten überschritten oder die Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt wichtige Tipps zum Umgang mit Handwerkern und Kundendiensten. Im Juni informieren die Verbraucherzentralen bundesweit mit öffentlichen Aktionen zu Handwerkerverträgen und Reklamationen. In einer Umfrage unter www.vz-bw.de/umfrage-handwerker wollen die Verbraucherzentralen außerdem erfahren, welche Probleme Verbraucher rund um Handwerkeraufträge haben.

In Baden-Württemberg finden Aktionen zum Thema Handwerker am 8. Juni in Ulm, am 16. Juni in Heidelberg und am 24. Juni in Stuttgart statt. Ein weiterer Termin in Freiburg ist ebenfalls geplant. Informationen dazu sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zusammengestellt (www.vz-bw.de/veranstaltungen).

Folgende Tipps können helfen, Ärger im Vorhinein zu vermeiden:

  • Der Auftrag sollte so genau wie möglich erteilt werden. Es ist wichtig, den Auftragsumfang, den Ausführungstermin und die Vergütung verbindlich zu regeln – am besten schriftlich.
  • Mehrere Kostenvoranschläge einholen: Diese sollten möglichst detailliert die Leistungen und benötigten Materialien enthalten, damit Vergleiche möglich sind. Eine Vergütung für einen Kostenvoranschlag darf nur verlangt werden, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
  • Werden die veranschlagten Kosten um 10 bis 20 Prozent, in besonderen Ausnahmefällen 25 Prozent, überschritten, muss der Handwerker dies unverzüglich mitteilen. Auftraggeber können den Werkvertrag dann kündigen, die erbrachte Leistung muss aber bezahlt werden. Wer dies vermeiden möchte, sollte einen Festpreis vereinbaren.
  • Hält ein Handwerker einen fest vereinbarten Termin nicht ein, gerät er in Verzug. Der Kunde hat Anspruch auf Ersatz der Schäden, die durch die zeitliche Verzögerung des Handwerkers entstehen.
  • Der Kunde hat Anspruch auf eine ausführliche Rechnung. Unklarheiten sollten vor der Bezahlung mit dem Handwerker geklärt werden. Verbraucher sollten auf keinen Fall bar bezahlen, sondern immer per Rechnung. So kann man in Ruhe prüfen, ob die Reparatur ordentlich erledigt wurde, bevor sie bezahlt wird.
  • Vorsicht auch bei Rapportzetteln geboten. Stellt sich später heraus, dass eine dort aufgeführte Arbeit nicht ausgeführt wurde, ist es für den Verbraucher aufgrund seiner Unterschrift schwierig, dagegen vorzugehen. Der Rat der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Rapportzettel grundsätzlich nicht unterschreiben.
  • Sind die Arbeiten vollständig fertig gestellt, sollte der Kunde prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind. Liegt ein Mangel vor, kann Nachbesserung verlangt und ein Teil des fälligen Rechnungsbetrags bis zur Beseitigung des Mangels zurückgehalten werden. In der Regel das Doppelte der Kosten, die für die Beseitigung des Mangels erforderlich sind.
  • Gut zu wissen: Wer an der Haustür einen Vertrag abschließt – ein sogenanntes Haustürgeschäft –, kann diesen Vertrag grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen – am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.