Kostenloses Online-Seminar "Werbung und Wirklichkeit bei Lebensmitteln" am 4. Dezember um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Cool bleiben - auch wenn es heiß ist

Pressemitteilung vom
Raumklimageräte sind wahre Stromfresser - es gibt auch günstigere Alternativen für einen kühlen Kopf

Raumklimageräte sind wahre Stromfresser -– es gibt auch günstigere Alternativen für einen kühlen Kopf

Off

In den vergangenen Jahren haben sie die Verkaufsflächen von Bau- und Elektromärkten Schritt für Schritt erobert: Raumklimageräte, die Abkühlung bei tropischen Temperaturen versprechen. "Diese Geräte sind wahre Stromfresser und können einen spätestens bei der nächsten Stromrechnung ganz schön ins Schwitzen bringen", so Meike Militz, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie rechnet vor: "Für ein typisches Gerät mit einer Leistungsaufnahme von 1.000 Watt kostet jede Betriebsstunde ca. 28 Cent bei meist bescheidenem Kühleffekt". Im Laufe eines Sommers kommen so leicht mehr als 100 Euro zusätzliche Stromkosten zusammen.

Als Kostenfalle können sich vor allem die sogenannten Monoblockgeräte erwiesen. Die einteiligen Geräte müssen die Abwärme durch einen Schlauch nach draußen transportieren, oftmals durch einen Tür- oder Fensterspalt. Auf diesem Weg strömt aber natürlich auch kontinuierlich warme Luft zurück in den Raum. So entsteht ein Kreislauf aus Aufheizen und Abkühlen, gegen den die Klimaanlage anarbeiten muss – und das wiederum zieht einen hohen Energieverbrauch nach sich. Etwas effizienter – aber auch wesentlich teurer – sind sogenannte Splitgeräte, bei denen der lärmende Kompressor im Außenbereich montiert wird.

"Wer auf eine zusätzliche Kühlung nicht verzichten möchte, sollte dies besser mit einem Ventilator tun", rät Militz. Ventilatoren haben nur eine Leistungsaufnahme von etwa 50 Watt und verbrauchen damit nur etwa ein Zwanzigstel des Stroms, den ein Raumklimagerät benötigt.

Einen guten Hitzeschutz bieten außen angebrachte Jalousien, Markisen, Rollläden oder Fensterläden. Aber auch innen liegende spezielle Rollos oder Fensterfolien, die das einfallende Sonnenlicht reflektieren, sind zu empfehlen. Ansonsten gilt bei Hitze: Tagsüber Fenster und Sonnenschutz geschlossen halten und nachts lüften. So kann die in den Wänden gespeicherte Wärme wieder abgeführt werden.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haus¬halten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Unzulässige Klausel in Verträgen zur Nutzung von webbasierter Software

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23 (nicht rechtskräftig)

OLG Nürnberg entscheidet zugunsten von Verbraucher:innen. Klausel, nach der bei Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monaten in Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag fällig ist, ist unzulässig.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23 (nicht rechtskräftig)

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Das Geschäft mit den Abofallen

Wenn das Telefon klingelt und man Sie über den Gewinn bei einem Preisaufschreiben informiert, ist das natürlich erfreulich. Wenn Sie sich jedoch gar nicht daran erinnern können, überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, sollten Sie auf der Hut sein. Sie könnten in eine Abofalle geraten!
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.