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Frisch oder aufgetaut? Irreführende Werbung

Pressemitteilung vom
Fisch nicht frisch, sondern aufgetaut? Aldi Süd darf Alaska Seelachsfilet nicht als frisch bewerben, wenn es sich eigentlich um aufgetaute Ware handelt. Landgericht Duisburg gab Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei Klage gegen Discounter recht.
Zwei Forellen liegen auf einem Teller

Fangfrisch, aufgetaut oder tiefgekühlt? Fisch wird im Handel in verschiedenen Formen angeboten. Doch was als frisch beworben wird, muss auch frisch sein. Klare Vorschriften regeln die Werbung und Kennzeichnung. Doch nicht alle Händler halten sich daran.

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Als der Lebensmitteldiscounter Aldi Süd Ende 2017 in einem Prospekt unter der Überschrift „Einfach mehr Frische“ ein Alaska Seelachsfilet bewarb, fand Frau B. das Angebot verlockend und kaufte ein. Zu Hause stellte sie fest, dass der Fisch den vorgeschriebenen Hinweis „Aufgetaut“ auf der Verpackung trug. Es handelte sich also nicht um frischen Fisch, sondern um zuvor tiefgefrorene Ware. Hätte B. das geahnt, wäre sie nicht extra zu dem Lebensmitteldiscounter gefahren um den vermeintlich frischen Fisch zu kaufen. Sie beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale. „Mit Werbung sollen Kunden in die Geschäfte gelockt werden. Daher muss die Information über die angebotene Ware vollständig und korrekt sein“, bewertet Christiane Manthey, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg den Vorfall.

Die Verbraucherzentrale leitete rechtliche Schritte ein und mahnte die ALDI SÜD Dienstleistungs-GmbH & Co. oHG ab. Weil der Discounter sich weigerte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, reichte die Verbraucherzentrale Klage ein. Das Landgericht Duisburg hat nun im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden (Urteil vom 31.07.2018, Aktenzeichen 22 O 4/18, noch nicht rechtskräftig): Einmal tiefgekühlte und danach aufgetaute Ware darf nicht als frisch beworben werden. Ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung sei eben nicht ausreichend, wenn dieser in der Werbung nicht nur fehlt, sondern mit der Überschrift „Einfach mehr Frische“ das Gegenteil suggeriert werde. „Wenn Verbraucher erst zu Hause oder vor Ort feststellen können, dass die beworbene Ware nicht der Werbung entspricht, ist das irreführend“, so Manthey weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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