- Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern unzulässig.
- Verbraucher:innen sollten die Produkte nicht mehr benutzen, der Handel die Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
- Verbraucherzentralen fordern: Überwachungsbehörden müssen Produkte umfassend und bundesweit zurückrufen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen warnen vor potenziell gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft. Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern Behörden und Bundesregierung auf, Verbraucher:innen bundesweit zu informieren und die Produkte zurückzurufen.
„Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebserregendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern anbietet. Der Bundesregierung und den Bundesländern ist spätestens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf illegal ist. Es gibt bisher weder einen bundesweiten Rückruf der betroffenen Produkte noch klare öffentliche Informationen dazu. Das ist ein Versäumnis, das die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gefährdet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte schnellstens koordinierend tätig werden,“ sagt Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Verkauf von Kunststoff-Bambus-Bechern ist illegal
Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht häufig neben Bambus und anderen Naturmaterialien auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, können Verbraucher:innen oft nicht erkennen.
Von Kunststoffprodukten, denen Bambusfasern zugesetzt sind, ist bekannt, dass sie beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregendes Formaldehyd abgeben können. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe.
Umfassendere und schnellere Rückrufe
Die Verbraucherzentralen und der vzbv raten Verbraucher:innen, diese Produkte nicht zu kaufen oder zu verwenden. Finden Verbraucher:innen entsprechende Produkte im Handel, können sie den Produktnamen, Hersteller und Verkaufsort der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg per Mail an ernaehrung@vz-bw.de und der für ihren Landkreis zuständigen Behörde melden.
„Behörden und Bundesregierung müssen einen umfassenden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit offensiv und bundesweit darüber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen. Der Handel sollte nicht zugelassene Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Es handelt sich rechtlich gesehen um mangelhafte Produkte“, so Tausch.
Von einem Rückruf betroffene Unternehmen sollten künftig verpflichtet werden, alle ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle zu nutzen, um Verbraucher:innen zu warnen. Stille Rückrufe sollten der der Vergangenheit angehören. Der Handel muss verpflichtet werden, Rückrufinformationen gut sichtbar auszuhängen.
Die nächste Bundesregierung hat die Vorgaben im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu präzisieren und Ermessenspielräume sowie Rechtsunsicherheiten bei den Behörden zu verkleinern. Die Behörden benötigen klare Handlungsvorgaben für die Anordnung und Durchführung von Rückrufen und für die Bereitstellung von öffentlichen Informationen im Sinne des Vorsorgeprinzips. Nur dann können sie schnell und umfassend tätig werden.
Weiterführende Informationen zu Bambusgeschirr finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter www.vz-bw.de/node/20573