- Der Anbieter wirbt damit, Anleger könnten durch die Anlage in den klimaVest ihren persönlichen Co2 Fußabdruck ausgleichen.
- Weil die Commerz Real nach einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, lässt die Verbraucherzentrale jetzt die kritisierten Werbeaussagen gerichtlich überprüfen.
Nachdem die Verbraucherzentrale schon zwei strafbewehrte Unterlassungserklärungen von Finanzproduktanbietern wegen Greenwashings erwirken konnte, geht sie nun gegen einen weiteren Anbieter vor, der Verbraucher:innen mit fragwürdigen Nachhaltigkeitsversprechen bei Geldanlagen nach Auffassung der Verbraucherzentrale in die Irre führt.
Immer mehr Finanzunternehmen richten sich mit Werbung an Verbraucher:innen, die mit ihrer Geldanlage einen positiven Effekt für das Klima erzielen wollen. Da es jedoch bislang keine gesetzliche Definition von „nachhaltigen Geldanlagen“ gibt und Behörden die Daten für die Bewertung von Nachhaltigkeitskriterien bislang nicht valide prüfen können, legen die Anbieter mehr oder weniger selbst fest, was sie für nachhaltig erachten – und nutzen den Trend zu einem klimabewussten Leben bei Verbraucher:innen mit teilweise irreführenden Werbeversprechen aus.
Während die DekaBank sowie die Tomorrow GmbH bereits Unterlassungserklärungen abgegeben haben, nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sie wegen irreführender Werbung im Zusammenhang mit einem Impact Rechner bzw. einem Versprechen hinsichtlich der CO2-Wirkung von Geldanlagen abgemahnt hatte, birgt die Klage gegen die Commerz Real nun die Chance einer gerichtlichen Klärung, die branchenweit Wirkung entfalten könnte. Dabei geht es um einen Fonds namens „klimaVest“, der als „Impact Fonds“ beworben wird.
Ökologische Geldanlage ist Marketingmasche
Die Fondsgesellschaft wirbt mit einem CO2-Rechner, mit dem Verbraucher:innen angeblich ihren persönlichen CO2-Fußabdruck anhand von Angaben in den Kategorien „Wohnen“, „Mobilität“ und „Konsum“ berechnen können sollen. Mit diesem Ergebnis sollen Verbraucher:innen herausfinden können, welcher Anlagebetrag ihren CO2-Fußabdruck angeblich ausgleicht. Tatsächlich sind die Abfragekriterien des „CO2-Rechners“ jedoch nicht im Ansatz ausreichend, um einen akkuraten CO2-Wert zu berechnen. Die Werbeaussage, die vom Verbraucher zu leistende Geldanlage habe ganz konkrete Auswirkungen auf den „persönlichen CO2-Fußabdruck“ infolge des Einsparpotenzials, ist daher nach Auffassung der Verbraucherzentrale irreführend.
Die vollmundige Zielvorstellung, nach der Verbraucher:innen mit ihrer Geldanlage „messbar Klima schützen“ könnten, relativiert die Commerz Real selbst: „Im Kleingedruckten des Commerz Real Prospekts steht tatsächlich, dass sie nicht garantieren könne, dass die Anlageziele des Fonds erreicht werden“, so Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Sie werben also für einen positiv messbaren Beitrag zur Erreichung von Umweltzielen, sichern sich aber juristisch im Kleingedruckten dahingehend ab, indem sie dafür nicht garantieren könnten“.
Gesetzliche Regelung erforderlich
„Es gibt keine klaren gesetzlichen Regelungen für zuverlässige Aussagen zur Klimaschutzwirkung von Finanzprodukten und es existieren bislang keine belastbaren Methoden zur Wirkungsmessung. Solange sich das nicht ändert, ist die Werbung mit derlei Wirkungsversprechen nichts anderes als eine Marketingmasche,“ so Nauhauser weiter. „Es ist daher ein gesetzliches Kennzeichnungssystem für nachhaltige Geldanlagen einzuführen, um irreführendes Greenwashing in den Griff zu bekommen. Hierzu gehört auch eine behördliche Kontrolle“.
Mehr Informationen zum Thema „Greenwashing bei Geldanlagen“ finden Sie auf unserer Website unter: www.vz-bw.de/node/65537.