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Marktstammdatenregister: Anlagen bis 31. Januar 2021 registrieren

Pressemitteilung vom
Es bleiben nur noch wenige Tage, um Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister zu registrieren. Nur so können Verbraucher:innen weiterhin eine Einspeisevergütung erhalten und Bußgelder vermeiden.
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Es bleiben nur noch wenige Tage, um Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister zu registrieren. Nur so können Verbraucher:innen weiterhin eine Einspeisevergütung erhalten und Bußgelder vermeiden.

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Am 31. Januar 2021 läuft für Verbraucher:innen die Frist ab, um ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke (BHKW) im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Die Frist gilt für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Wichtig: Wer seine Anlage bereits im vorausgegangenen PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registriert hat, muss diese trotzdem auch im Marktstammdatenregister melden. 

Betreiber einer Photovoltaikanlage oder eines BHKW können die Registrierung online auf der Seite www.marktstammdatenregister.de vornehmen.

Die Registrierung ist sowohl für den Anlagenbetreiber selbst wie auch für jede Anlage erforderlich. Ebenfalls müssen Batteriespeicher, die häufig in Verbindung mit Photovoltaikanlagen betrieben werden, registriert werden. Die Registrierung erfolgt in drei Stufen:

  1. Registrierung des Benutzers des Marktstammdatenregisters
  2. Registrierung des Anlagenbetreibers
  3. Registrierung der Anlagen

 

Für die komplette Registrierung werden Adress- und Kontaktdaten, eine E-Mail-Adresse und Geburtsdatum benötigt. Für die Anlage müssen die Betreiber:innen Angaben zum Standort, zum Datum der Inbetriebnahme und zu technischen Merkmalen sowie zum Netzbetreiber machen. Am Ende der Registrierung erhalten sie eine Meldebescheinigung. Personenbezogene und vertrauliche Daten sind später nicht öffentlich einsehbar. Neue Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden.

Die Registrierungspflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Auch ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte und Batteriespeicher müssen registriert werden. Für Elektroautos und Ladestation gilt diese Pflicht nicht.

Verbraucher:innen, die gegen die Registrierungspflicht verstoßen, riskieren ein Bußgeld und können ihre Einspeisevergütung für den Strom verlieren. Auch wenn man den Termin verpasst, bleibt die Verpflichtung zur Meldung bestehen und sollte schnellstmöglich nachgeholt werden. Und sie gilt auch für Anlagen, die ab Januar 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten.

Wenn Sie Fragen zum Marktstammdatenregister, zu Ihrer Photovoltaikanlage, Ihrem Blockheizkraftwerk oder Ihrem Batteriespeicher haben, lassen Sie sich von einem Energieberater der Verbraucherzentrale beraten. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder per Telefon unter 0800 – 809 802 400.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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