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Marktstammdatenregister – wer ist meldepflichtig?

Pressemitteilung vom
Sagt Ihnen das Marktstammdatenregister etwas? Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben, sollten Sie es kennen: Neue und bestehende Anlagen müssen in diesem registriert werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beantwortet die wichtigsten Fragen.
Solaranlage auf einem Dach

Sagt Ihnen das Marktstammdatenregister etwas? Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben, sollten Sie es kennen: Neue und bestehende Anlagen müssen in diesem registriert werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beantwortet die wichtigsten Fragen:

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Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit Anfang 2019 online und löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab.

Ich betreibe eine Photovoltaik-Anlage. Muss ich sie registrieren?

Die knappe Antwort ist: Ja. Alle PV-Anlagen jeglicher Größe, die „mittelbar oder unmittelbar an ein Stromnetz“ angeschlossen werden, sind registrierungspflichtig. Ausgeschlossen sind lediglich Erzeugungsanlagen, die über keinen Netzzugang verfügen.
Achtung: Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird es keine Übernahme der Daten geben, die bisher über das Anlagenregister oder das Photovoltaik-Meldeportal vorgenommen wurden. Deshalb müssen auch „alte“ Anlagen an das Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Welche Fristen gelten für die Datenmeldung?

Neue PV-Anlagen sind mit einer Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme zu melden. Solaranlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bis Ende Januar 2021 in das Register eingetragen werden.

Ich habe einen Batteriespeicher – muss ich diesen zusätzlich registrieren?

Ja, sowohl die Solaranlage als auch der Batteriespeicher müssen einzeln in das Register eintragen werden. Bei bestehenden Batteriespeichern ist die Frist zum 31. Dezember 2019 gesetzt. Für neue Speicher, die seit Februar 2019 in Betrieb genommen wurden, gilt die Einmonatsfrist.

Unsere Empfehlung: Sofort handeln um Bußgelder zu vermeiden

Wir empfehlen, Registrierungen und Datenmeldung sofort durchzuführen. Somit sichern Sie sich gegen Bußgelder wegen Meldeverfehlungen oder den Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder KWKG ab.

Zu allen Fragen rund um das Thema Solar berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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