Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 13. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Mehr Kennzeichnung nötig

Pressemitteilung vom
Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt Verbrauchererwartungen zu insektenhaltigen Lebensmitteln
Insekten als Beilage zu einer Mahlzeit
  • Verbraucher:innen haben hohe Erwartungen an Kennzeichnung und Sicherheit der Produkte
  • Viele Teilnehmer:innen der Befragung wissen nicht, dass Insekten auch allergische Reaktionen auslösen können
  • Verbraucherzentralen fordern verpflichtende Hinweise zu Allergenen und dazu, ob Produkte vor dem Verzehr erhitzt werden müssen
Off

Mehlwürmer, Grillen und Co. sind neuartige Lebensmittel, deren Zulassung in Europa überwiegend noch aussteht. Gleichzeitig machen Übergangsregelungen eine Vermarktung bestimmter Insektenprodukte als Lebensmittel bereits jetzt möglich. Eine qualitative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen hat nun die Erwartungen von Verbraucher:innen zu Speiseinsekten erfasst. Im Fokus standen Personen, die bereits insektenhaltige Lebensmittel essen oder bereit wären, diese zu probieren. Zusätzlich wurden Personen mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten befragt.

 

Allergenes Potenzial von Insekten ist kaum bekannt

Vor allem Personen mit einer Unverträglichkeit gegen Krustentiere und Hausstaubmilben könnten auch auf Insekten allergisch reagieren. Den meisten Befragten ist bekannt, dass verschiedene Lebensmittel Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können. Spontan wird Insekten jedoch kein erhöhtes allergenes Potenzial zugeschrieben. Die Teilnehmer:innen der Befragung erwarten in Deutschland eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung. Insbesondere für Allergiker ist das ein wichtiger Aspekt.

„Das allergene Potenzial von Insekten ist bisher wenig erforscht und noch nicht abschließend geklärt. Daher erwarten wir von den Zulassungsbehörden, dass es bei insektenhaltigen Lebensmitteln zukünftig einen verbindlichen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung gibt. Dieser muss eindeutig und gut erkennbar vor möglichen allergischen Reaktionen bei vorhandenen Allergien gegen Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben warnen“, sagt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Verwendungshinweise

Wie man die neuartigen und unbekannten Insekten verwendet, sollte laut dieser Befragung auf der Verpackung stehen. Dass Insekten mit Keimen belastet sein können, ist Vielen nicht bekannt. Ohne klare Angaben zur Verwendung gehen die Befragten davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Andernfalls wird ein konkreter Hinweis, etwa zur Erhitzung vor dem Verzehr, erwartet. „Das Ergebnis stützt unsere Forderung aus dem Marktcheck vom letzten Jahr. Es muss deutlich angegeben werden, ob ganze Insekten direkt verzehrt werden können oder zuvor erhitzt werden müssen“, so Sabine Holzäpfel. 

Werbeaussagen zu hohen Proteingehalten

Vor allem sportliche, männliche Teilnehmer erwarten aufgrund der Werbung höhere Proteingehalte von insektenhaltigen Lebensmitteln als von herkömmlichen. „Das trifft jedoch nicht auf alle insektenhaltigen Produkte zu, denn häufig ist nur ein geringer Anteil an Insekten enthalten“, so Sabine Holzäpfel. „Zudem sind Insekten sehr leicht und die tatsächliche Verzehrmenge gering.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.

Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Smarter Datenschutz im Smart Home

Mit Smart Speakern und App-gesteuerten Gadgets fing es vor ein paar Jahren an - und mittlerweile sind aus Millionen deutscher Haushalte rundum digital vernetzte 'Smart Homes' geworden. Doch nicht nur mit smarten Geräten machen die Anbieter Umsatz. Unsere Nutzerdaten sind mindestens ebenso wertvoll.
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Schmuckbild

Ausblick 2024: Änderungen im Energiebereich (Teil 1)

Neues Jahr, neue Regeln. 2024 ändert sich für Verbraucher:innen im Bereich Energie einiges. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, was für Privathaushalte wichtig wird und fasst wichtige Neuerungen zusammen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?