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Nachhaltig irreführend

Pressemitteilung vom
Deka Bank erkennt Ansprüche der Verbraucherzentrale nach Klage vollumfänglich an.
Mann erklärt ein Handout mit verschiedenen Balkendiagrammen
  • Die DekaBank warb auf ihrer Homepage mit einem Impact-Rechner für den Investmentfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien. Dabei stellte sie den Anlegerinnen und Anlegern in Aussicht, dass sie mit ihrer Geldanlage eine konkrete Wirkung auf verschiedene Nachhaltigkeitskriterien hätten.
  • Nach Klage der Verbraucherzentrale nahm die DekaBank den Rechner vom Netz und hat die Unterlassungsansprüche der Verbraucherzentrale vollumfänglich anerkannt.
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Mit 10.000 Euro Geldanlage 6,71 Tonnen Abfall einsparen oder 42.837 Liter Wasser aufbereiten? Damit warb die DekaBank bei einem Investment in „Nachhaltigkeitsfonds”. Dass es für eine derartige Wirkung nachhaltiger Geldanlagen aber keine belastbaren Messgrößen gibt, hatte die Bank jüngst erst gegenüber dem Handelsblatt eingeräumt. Nun erkennt sie auch die Unterlassungsansprüche der Verbraucherzentrale vollumfänglich an. Damit entzieht sie sich einer gerichtlichen Klärung, die die Verbraucherzentrale angestrebt hatte.

Das Angebot der DekaBank klang vielversprechend und bediente einen wachsenden Bedarf vieler Verbraucher:innen: Mit ihrer Geldanlage sollten sie einen konkreten, messbar positiven ökologischen Effekt erzielen. Um diesen Effekt für eine Anlagesumme auszurechnen, bot die Bank einen „Impact Rechner“ an. Sie warb hierbei auf ihrer Internetseite unter anderem mit folgender Aussage: „Mit Ihrer Geldanlage von 10.000 Euro haben Sie eine Wirkung auf die folgenden nachhaltigen Kriterien: 830 kWh erneuerbare Energien werden produziert, 6,71 Tonnen Abfall werden eingespart, 575 kg Co2 werden eingespart (...).“

Eine derartige von Anleger:innen verursachte Wirkung wird als Investor Impact bezeichnet. Im konkreten Fall beruhte sie aber lediglich auf Schätzungen, wobei nicht einmal die Wirkung aller in den Fonds einbezogenen Unternehmen berücksichtigt wurde. Dies hatte die Verbraucherzentrale in ihrer Klage beanstandet. Gegenüber dem Handelsblatt räumte die DekaBank am 24.02.21 ein: „Das Dilemma ist folgendes: Unsere Anleger wollen möglichst konkret wissen, wie nachhaltige Geldanlage wirkt. Aber der Regulierer und die Politik haben bisher keine belastbaren Messgrößen festgelegt. Es gibt damit keine etablierten Methoden die Wirkung zu messen.“ Mit dem Anerkenntnis der Unterlassungsansprüche der Verbraucherzentrale ist der Rechtsstreit jetzt beendet. Die für den 13.04.2021 terminierte Gerichtsverhandlung am LG Frankfurt (Az 3-06 O 57/20) wurde aufgehoben.

„Wir begrüßen, dass die DekaBank den Impact Rechner vom Netz genommen und unsere Ansprüche anerkannt hat“, so Niels Nauhauser, Abteilungsleiter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale hatte mit ihrer Klage beantragt, der DekaBank zu untersagen, für ein Investment in einen Aktienfonds unter Herausstellung konkreter ökologisch positiver Wirkung zu werben, wenn sie erst in einer auf einer Unterseite platzierten „Methodik“ offenlegt, dass die konkreten Angaben zu den ökologisch positiven Wirkungen auf einer Schätzung beruhen und hierfür überhaupt nicht alle in den Fonds einbezogenen Unternehmen berücksichtigt wurden.

Werbung mit Wirkung ist problematisch

Die Werbung mit Investor Impact ist bei als nachhaltig beworbenen Geldanlagen generell problematisch. „Wenn in ein Unternehmen investiert wird, das beispielsweise im Verhältnis zu anderen Unternehmen weniger Müll produziert, kann noch keine Rede davon sein, dass diese Differenz dann eingesparter Müll sei“, so Nauhauser, „erst recht wird diese Einsparung nicht durch den Kauf der Aktien des Unternehmens verursacht“.

Eine positive Wirkung als Ergebnis eines Investor Impacts lässt sich bei Investitionen in Aktien oder Fonds allenfalls dann erzielen, wenn gezielt in Unternehmen  investiert wird, um den daraus resultierenden Einfluss als Anteilseigner geltend zu machen, der sodann zum Beispiel eine Verbesserung der ökologischen Bilanz des Unternehmens verursacht. Dieses Wirkungsversprechen können die gängigen, als nachhaltig beworbenen Anlagen jedoch nicht einlösen. Stattdessen werden meist verschiedene Unternehmen anhand von Nachhaltigkeitskriterien selektiert. So mag den Produzenten von Windenergieanlagen zwar eine hohe nachhaltige Wirkung zuzuschreiben sein. Wer deren Aktien kauft, hat allerdings auf die direkte Nachfrage und Produktion von Windenergieanlagen keinen Einfluss.

Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass politisches Engagement und Mitbestimmungsrechte die Mittel der Wahl sind, um die Wirtschaft zu nachhaltigerem Handeln zu bewegen. Selbstauskünfte von Unternehmen und darauf basierende Nachhaltigkeitsratings sind keine verlässliche Informationsquelle für eine Anlageentscheidung. [Ergänzung am 16.04.2021:] Die Verbraucherzentrale setzt sich daher politisch für ein gesetzliches Kennzeichnungssystem mit hoheitlicher Kontrolle ein.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.