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Passt die Sonne auf Ihr Dach?

Pressemitteilung vom
Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage? Was kann man aufrüsten? Lohnt sich Photovoltaik-Batteriespeicher? Diese Fragen klärt unser "Eignungs-Check Solar" für Hausbesitzer.
Zwei Handwerker montieren eine Solaranlage auf einem Hausdach

Eignet sich mein Eigenheim für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage? Wie kann ich bestehende Anlagen aufrüsten oder kombinieren? Lohnen sich Photovoltaik- Batteriespeicher? Antworten auf diese Fragen gibt der neue „Eignungs-Check Solar“ der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Check findet bei Verbrauchern vor Ort statt und hilft, die passende Lösung zur Nutzung von Sonnenenergie zu finden.

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Was passiert beim Eignungs-Check Solar?

Beim Eignungs-Check Solar kommt ein unabhängiger Energieberater der Verbraucherzentrale zu Ihnen nach Hause und prüft anhand von Dachflächen, -typen und -neigung zunächst, ob eine Solaranlage auf Ihr Haus passt. Dabei beantwortet der Experte Fragen zu Umsetzung, Kosten und Wirtschaftlichkeit der Anlage. Ebenfalls im Eignungs-Check Solar enthalten sind Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten über den Bund und landesweite Fördertöpfe. Im Anschluss gibt es einen Kurzbericht darüber, wie „solartauglich“ Ihr Haus ist und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

„Mit Sonnenstrom oder Solarwärme vom eigenen Dach können Hausbesitzer nicht nur Heiz- oder Stromkosten senken, sie können auch ein großes Stück Unabhängigkeit vom Energiemarkt gewinnen und den Wert ihres Gebäudes steigern“, sagt Jochen Schneider, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Auch um Kostenfallen zu vermeiden, lohnt sich der Check auf jedem Fall.“

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet diesen Check dank Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium für 40 Euro an. Falls gewünscht, können weiterführende Hilfestellungen zur Umsetzung gegeben werden. Interessierte können ab sofort einen Beratungstermin unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 – 809 802 400 buchen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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