- Verbraucher:innen müssen Solaranlagen nicht kaufen, sie können diese auch mieten
- Je umfassender die Leistungen, desto teurer ist die monatliche Rate
- Mietmodelle sollten genau durchkalkuliert werden
Solarkraft liegt im Trend: Man nutzt den eigenen, grünen Strom, ist damit unabhängiger und kann Stromkosten sparen. Neben dem Kauf von Photovoltaikanlagen etabliert sich seit einiger Zeit ein neues Modell: die Photovoltaikanlage fürs eigene Dach mieten. Damit können hohe Investitionskosten vermieden werden. Interessierte Verbraucher:innen stehen daher vor der Frage: Photovoltaikanlage mieten oder kaufen?
Wie das Mietmodell funktioniert
Im Prinzip funktioniert das Modell ähnlich wie das Leasing eines Autos. Die Anbieter setzen eine Photovoltaikanlage gegen die Zahlung einer Pacht auf das Hausdach. Hausbesitzer:innen stellen lediglich Dachfläche zur Verfügung und zahlen im Gegenzug für die Nutzung des erzeugten Stroms während der Vertragslaufzeit feste Gebühren.
Wie viel das Modell kostet
Die Solarstromanlagen-Miete liegt bei Ein- oder Zweifamilienhäuser je nach Anlagengröße und Anbieter zwischen 50 und 150 Euro pro Monat. Meist wird eine konstante Miete für bis zu 20 Jahre vereinbart. Danach können Verbraucher:innen die Anlage häufig für den Zeitwert übernehmen. Wichtig: Auch während der Zeit, in der die monatliche Miete gezahlt wird, kann der produzierte Strom nicht nur ins Netz eingespeist, sondern auch selbst genutzt werden. Bei seriösen Angeboten bekommen die Mieter:innen der Anlagen auch die Vergütung für jenen Teil des Solarstroms, der ins Netz eingespeist wird.
Was Verbraucher:innen beachten sollten
„Meist ist eine Miete oder Pacht am Ende deutlich teurer als ein Kauf“, sagt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er rät deshalb, die Vertragsbedingungen vorab gründlich zu prüfen, da Angebote sehr unterschiedlich ausgestaltet sind und teils versteckte Kosten enthalten. „Achten Sie beispielsweise auch darauf, dass die Miete nur dann zu zahlen ist, wenn die Anlage wie versprochen Strom produziert und dass die vermietende Firma allen vertraglichen Verpflichtungen, wie z. B. Wartung und Reparaturen, nachkommt,“ rät Bauer. Verbraucher:innen sollten außerdem beachten, dass sie Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss widerrufen können. „Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie sich bei Ihrer Entscheidung unsicher sind oder wenn Sie Ihre Entscheidung noch einmal überdacht haben“, so der Energieexperte weiter. Bei Fragen rund um die Verträge bei Miet-Photovoltaikanlagen hilft auch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.
Energieprojekt berät unabhängig
Mehr Informationen rund um das Thema Solar gibt es auch in unserer Podcast-Reihe: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-60295. Generell empfiehlt es sich beim Thema Photovoltaik mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet anbieterunabhängige Hilfe bei der Beurteilung von Angeboten an. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de