Kostenloses Online-Seminar "Smart Surfer: Sicher im Netz unterwegs" am 12. Oktober um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Positives Urteil gegen Volksbank Reutlingen

Pressemitteilung vom
Das Landgericht Tübingen hat entschieden, dass die Einführung von Negativzinsen, wie sie die Volksbank Reutlingen für verschiedene Geldanlagen in laufende Vertragsbeziehungen über den Preisaushang vorgenommen hatte, rechtswidrig war.

Das Landgericht Tübingen hat entschieden, dass die Einführung von Negativzinsen, wie sie die Volksbank Reutlingen für verschiedene Geldanlagen in laufende Vertragsbeziehungen über den Preisaushang vorgenommen hatte, rechtswidrig war. Die Volksbank hatte zuvor nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg keine Unterlassungserklärung abgegeben. Es handelt es sich um die erste gerichtliche Auseinandersetzung zu Negativzinsen nach deutschem Recht (Az 4 O 187/17, Urteil vom 26.01.2018).

Off

In seinem heutigen Urteil folgt das LG Tübingen seiner zum Verhandlungstermin am 08.12.2017 verkündeten vorläufigen Rechtsauffassung: alle drei streitgegenständlichen Klauseln sind rechtswidrig. „Das Gericht stellt klar, dass Negativzinsen für bestehende Geldanlageverträge nicht mit Klauseln, wie sie die Volksbank Reutlingen verwendet hat, eingeführt werden können. Die Bank kann nicht einseitig mittels des Kleingedruckten aus einer Geldanlage einen kostenpflichtigen Verwahrungsvertrag machen“, erläutert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Verbraucherzentrale begrüßt das Urteil. Sie hatte argumentiert, dass bei Geldanlagen, die im Darlehensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind, ein Negativzins grundsätzlich ausgeschlossen ist. „Denn nach § 488 BGB wird nur der Darlehensnehmer verpflichtet, den geschuldeten Zins zu zahlen. Verbraucher sind in diesem Fall Darlehensgeber und können nicht verpflichtet werden, Zinsen zu zahlen“, stellt Nauhauser klar, „Das gilt nach unserer Auffassung auch für Neuverträge“. Sofern Kreditinstitute die Verwahrung von Geld nur gegen Entgelt anbieten wollen, dann sollten Verbraucher erwarten dürfen, dass ein solcher Entgeltanspruch vertraglich vereinbart wird und dass der Vertrag nicht irreführend als Geldanlage beworben wird.

Mit einer Abmahnung hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Volksbank Reutlingen aufgefordert, Negativzinsen für bestimmte Tages- und Festgeldkonten von Privatkunden zurückzunehmen. Die Volksbank hat daraufhin ihren Preisaushang geändert und die Negativzinsen zurückgenommen. Sie wollte sich aber nicht mittels Unterlassungserklärung verpflichten, die Klauseln in Zukunft nicht erneut einzuführen. Mit der Unterlassungsklage geht die Verbraucherzentrale im Interesse der Verbraucher gegen drei Klauseln vor, welche Verbraucher ihrer Auffassung nach unangemessen benachteiligen (nachfolgend ein Auszug aus dem Preisaushang vom 27.05.2017):

Preisaushang der Volksbank Reutlingen vom 27. Mai 2017

 

 

 

 

Ausführlichere Informationen zur Kritik der Verbraucherzentrale an Negativzinsen finden Sie hier: www.vz-bw.de/wissen/geld-versicherungen/negativzinsen-bei-geldanlagen-22460

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Junge Frau hält wiederverwertbaren Kaffeebecher in einer Hand

Da geht noch mehr

Verbraucherzentrale untersucht die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?

Eine Transparenzoffensive hatte die SCHUFA im letzten Jahr angekündigt. Dabei soll auch die App 'bonify' helfen, mit der sich Verbraucher:innen kostenlos über ihre Kreditwürdigkeit informieren können. Aber wie viel ist dran an den guten Vorsätzen der seit Jahren in der Kritik stehenden Auskunftei?

Keine Inkassoforderung ohne Vertrag

LG Berlin, Urteil vom 18.9.2023, Az. 101 O 84/22 (nicht rechtskräftig)

Die Grover Group Deutschland GmbH hat Forderungsschreiben mit 10 Euro Mahngebühr an Verbraucher:innen geschickt, ohne einen Ansppruch zu haben.
Schmuckbild

So funktioniert die Wärmepumpe im Altbau

Wärmepumpen gelten als die Heiztechnik der Stunde. Über ihre Verwendung im Altbau wird viel diskutiert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale räumt mit Mythen auf und gibt Tipps, wie Wärmepumpen auch im Altbau für wohlige Wärme zu moderaten Preisen sorgen und dabei das Klima schützen.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.