Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Rebound-Effekt: Die kleinen Hürden beim Energiesparen

Pressemitteilung vom
Wie Sie dem Rebound-Effekt erliegen und was Sie dagegen tun können
Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Lassen auch Sie das Licht brennen, wenn Sie kurz aus dem Zimmer gehen, da die neue LED-Lampe kaum Strom verbraucht? Oder machen Sie sich kaum noch Gedanken zum Energiesparen, seitdem Ihre vier Wände energetisch saniert und die modernste Stromspartechnik verbaut ist? Dann erliegen Sie dem Rebound-Effekt.

Off

Was ist der Rebound-Effekt?

Der Rebound-Effekt beschreibt das Phänomen, dass einzelne Energiesparmaßnahmen den gesamten Energieverbrauch eines Haushaltes ansteigen lassen können. Grund dafür ist das eigene Verhalten, das sich durch die Kostenersparnis verändert.

Dabei unterscheidet sich der direkte vom indirekten Rebound-Effekt:

  • Erhöhen Sie nach einem Heizungstausch die Temperatur von vorher durchschnittlich 20 Grad Celsius auf nun 22 Grad, ist vom direkten Rebound-Effekt die Rede. Die Einsparung der neuen, effizienten Heizung wird durch die erhöhte Raumtemperatur zum Teil wieder aufgezehrt. Fazit: Der Verbrauch steigt, weil die Kosten sinken.
  • Vom indirekten Rebound-Effekt spricht man beispielsweise, wenn die gesparten Heizkosten in einen Zweitfernseher investiert werden. Die Effizienz an der einen Stelle führt zum Konsum in einem anderen Bereich, der ebenfalls Energie verbraucht.

Der Rebound-Effekt ist der Anteil des theoretischen Einsparpotenzials einer Effizienzmaßnahme, der durch das eigene Verhalten nicht eingespart wird. Rebound ist nicht unerheblich: Durchschnittlich beträgt der Effekt fünf bis 30 Prozent.

Wie groß ist der Rebound-Effekt?

Der Umfang des Rebound-Effekts wird unterschiedlich beziffert. Er hängt stark von der zugrundeliegenden Methodik ab. Das Umweltbundesamt schätzt, dass der direkte Rebound-Effekt beim Heizen bis zu 30 Prozent betragen kann, und bei der Beleuchtung bei 20 Prozent liegt. Werden indirekte Rebound-Effekte miteinbezogen, wird ein noch größerer Anteil der Einsparungen aufgezehrt.

Martin Brandis, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, erklärt den Rebound-Effekt am Beispiel einer Heizung:
Belaufen sich die jährlichen Heizkosten einer alten Ölheizung auf 12,30 Euro pro Quadratmeter, liegen die Kosten bei gleichem Heizverhalten mit Holz-Pellets bei 8,00 Euro. Die Heizkosten könnten mit einer Holz-Pellet-Heizung theoretisch um ein gutes Drittel reduziert werden. Erhöhen Sie bei der neuen Pelletheizung die Raumtemperatur jedoch von 20 auf 24°C, da der Brennstoff ja nun viel günstiger ist, greift der Rebound-Effekt. Der Verbrauch steigt damit um fast 25 Prozent.

Im Bereich Verkehr werden etwa 20 Prozent der durch effizientere Technik erreichten Einsparungen durch den Rebound-Effekt kompensiert. Hier äußert er sich in größeren Fahrzeugen und mehr Strecken, die mit dem Auto zurückgelegt werden.
Verschiedene Studien gehen davon aus, dass die Nutzbarkeit von theoretischen Energiekennwerten zur Vorhersage von Energieverbrauch und CO2-Einsparung überschätzt werden, während das Potenzial des Nutzerverhaltens beim Energie- und Ressourcensparen deutlich höher ausfällt als bisher angenommen.

Wie kann man dem Rebound-Effekt begegnen?

Um Rebound zu vermeiden, ist es wichtig, auf das eigene Verhalten zu achten. Neue Technologien sparen nur Energie ein, wenn Sie sie mindestens genauso sparsam einsetzen wie den Vorgänger.
Folgenden Tipps helfen Ihnen dabei:

  1. Stellen Sie die Raumtemperatur individuell ein. Wenn Sie das Zimmer länger nicht nutzen, drehen Sie das Thermostat runter.
  2. Prüfen Sie, ob sie die Temperatur generell oder in einzelnen Räumen reduzieren können. Als optimale Innentemperatur gelten 20 Grad Celsius. Jedes weitere Grad erhöht die Heizkosten um etwa sechs Prozent.
  3. Schalten Sie Geräte aus, statt sie im Stand-by-Modus laufen zu lassen. Mit einem Klick auf der ausschaltbaren Steckerleiste entfernen Sie gleich mehrere Geräte vom Strom.
  4. Tauen Sie regelmäßig ältere Kühl- und Gefrierschränke ab. Neue Geräte machen das häufig schon automatisiert.
  5. Nutzen Sie Sparprogramme beim Wäschewaschen und beim Geschirrspüler.

 

Mehr Hinweise, wie Sie dem Rebound-Effekt entgegen wirken können, geben die Energieexpert:innen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Termine können Sie unter den Telefonnummern 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) vereinbaren. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?
Frau schaut auf Schreiben von der Bank

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
Gesetzestexte auf einem Schreibtisch

Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen CLAIM Rechtsanwalts GmbH

Verbraucher:innen, die der CLAIM Rechtsanwalts GmbH Geld für die Einstellungen eines Verfahrens wegen Falschparkens gezahlt haben, können dieses zurückbekommen.
Schmuckbild

Energiesparen an Weihnachten: Einfache Tipps für die besinnliche Zeit

Mit dem Beginn der Adventszeit steigt der Energiebedarf im Haushalt oft erheblich: Lichterketten, Plätzchen backen, festliche Kochrituale und Heizen für Familienbesuche treiben die Strom- und Heizkosten in die Höhe.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.