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Verbraucherzentrale warnt vor Nachsendeauftrag-Anbietern

Pressemitteilung vom
Bei einem Umzug müssen Verbraucher an vieles denken. Ein wichtiger Punkt auf der To-Do-Liste ist der Nachsendeauftrag. Mit wenigen Klicks kann dieser auch online abgeschlossen werden. Wer dabei an den falschen Anbieter gerät, zahlt für den Auftrag mehr als nötig.

Bei einem Umzug müssen Verbraucher an vieles denken. Ein wichtiger Punkt auf der To-Do-Liste ist der Nachsendeauftrag. Mit wenigen Klicks kann dieser auch online abgeschlossen werden. Wer dabei an den falschen Anbieter gerät, zahlt für den Auftrag mehr als nötig. Worauf Verbraucher achten müssen, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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Einen Nachsendeauftrag zu beantragen ist nicht schwer: Starttermin und Versandzeitraum auswählen, alte und neue Adresse eingeben und bezahlen. Prominent im Internet beworben finden sich allerdings Seiten, auf denen Verbrauchern für viel Geld die Einrichtung eines Nachsendeauftrags angeboten wird – obwohl der Anbieter nichts anderes tut, als die Daten an die Deutsche Post und lokale Zustell-Unternehmen weiterzuleiten. Für die bloße Weitergabe der Daten verlangen die Anbieter teils saftige Aufpreise. Während der Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post pro Halbjahr ab 19,90 Euro zu haben ist, zahlen Verbraucher bei der Übermittlung durch einen anderen Anbieter teils das Dreifache.

"Nicht immer ist klar und deutlich erkennbar, dass über diese Seiten gar kein Nachsendeauftrag direkt bei der Deutschen Post eingerichtet werden kann", sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Wenn verschleiert wird, dass Verbraucher viel Geld für die bloße Weiterleitung ihrer Daten an den Postversender bezahlen, ist das grob irreführend". Man muss sich im Klaren sein, dass derartige Anbieter nur Daten weitergeben. Sie bieten in der Regel keine zusätzliche Leistung an, sondern führen nur zu zusätzlichen Kosten", so Richter. "Unternehmen müssen vor Abschluss des Vertrages deutlich darlegen, wie viel der Auftrag kostet, welche Leistungen sie anbieten und welche nicht von diesem Vertrag erfasst sind", betont Richter. Sie rät Verbrauchern, die Seiten der Anbieter vor der Beauftragung kritisch zu prüfen und Preise zu vergleichen.

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