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Warnung vor unseriöser Teppichreinigung

Pressemitteilung vom
Seit Ende vergangenen Jahres sind in Baden-Württemberg wieder verstärkt unseriöse Anbieter unterwegs, die Dienstleistungen im Bereich Teppichwäsche und Polstermöbel mit Flyern bewerben.
Teppichreinigung
  • Unseriösen Flyern fehlen wichtige Unternehmensangaben
  • Oftmals bemerken Verbraucher die Abzocke erst wenn der Teppich mitgenommen wurde
  • Bei Haustür-Verträgen gilt jedoch das 14-tägige Widerrufsrecht
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Seit Ende vergangenen Jahres sind in Baden-Württemberg wieder verstärkt unseriöse Anbieter unterwegs, die Dienstleistungen im Bereich Teppichwäsche und Polstermöbel mit Flyern bewerben. Wer auf das Angebot eingeht, soll oft mehrere Tausend Euro bar bezahlen. Das müssen sich Verbraucher aber nicht gefallen lassen.

Wenn die Lebensgeister wieder aus dem Winterschlaf erwachen sind viele Verbraucher motiviert ihre Wohnung mit einem Frühjahrsputz auf Vordermann zu bringen. Da kommt so ein Flyer mit verlockenden Angeboten zur Teppichreinigung oft gelegen. Doch einige Anbieter locken zwar mit tollen Versprechungen und Rabatten, verlangen am Ende aber horrende Summen für Reinigung und Reparatur der Teppiche. Die Masche ist immer ähnlich: Der abgeholte Teppich wird nur gegen Barzahlung wieder ausgehändigt, Verbraucher werden unter Druck gesetzt, oft fehlen aussagekräftige Auftragsformulare, Geschäftsadresse oder Steuernummer.

Betroffene Verbraucher können sich wehren
Für Haustürgeschäfte gilt grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Fehlt der Hinweis darauf, verlängert sich die Möglichkeit zu widerrufen sogar um ein Jahr: Für Verbraucher, die ungewollt einen Vertrag abgeschlossen haben, besteht also auch nach 14 Tagen eventuell noch die Möglichkeit, den Vertrag rückgängig zu machen. „In unserer Beratung stellen wir oft fest, dass der zwingende Hinweis auf das Widerrufsrecht vom Unternehmen nicht erteilt wurde“, sagt Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Fehlen auf dem Auftragsformular die Geschäftsadresse, Steuernummer oder andere wichtige Angaben, ist das ebenfalls eine Möglichkeit, den Vertrag anzufechten oder eine Zahlung zu verweigern.
Verteilt werden die fragwürdigen Angebote häufig über Beilagen in regionalen Tageszeitungen. Bei Reinigungsangeboten, die keine Quadratmeterpreise enthalten, sollten Kunden prinzipiell hellhörig werden. Gleiches gilt für scheinbar günstige Preise, Rabattaktionen und wenn nur Barzahlung möglich ist. Eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ist ein Muss. Zudem sollte man auf eine detaillierte Auftragsbestätigung bestehen, die nicht handschriftlich verfasst wurde.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.