Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 13. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Urlaub für die Stromrechnung

Pressemitteilung vom
Wenn im Sommer der wohlverdiente Urlaub ansteht und die Wohnung verlassen ist, sollten auch die Stromkosten zuhause Pause machen. Meike Militz, Projektkoordinatorin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt, worauf Verbraucher achten können, damit der Stromzähler in der ungenutzten Wohnung nicht munter weiterläuft.

Wenn im Sommer der wohlverdiente Urlaub ansteht und die Wohnung verlassen ist, sollten auch die Stromkosten zuhause Pause machen. Meike Militz, Projektkoordinatorin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt, worauf Verbraucher achten können, damit der Stromzähler in der ungenutzten Wohnung nicht munter weiterläuft.

Off

"Auch, wenn es banal klingt: Am wichtigsten ist es, vor der Abreise wirklich alle elektrischen Geräte auszuschalten", betont Militz. "Ziehen Sie im Zweifelsfall den Stecker, selbst wenn an der Stereoanlage im Off-Zustand keine Kontrolllämpchen mehr leuchten." Im Stand-by-Modus verbrauchen elektrische Geräte auch ohne sichtbares Zeichen Strom – ältere Exemplare sogar ziemlich viel.

Einen doppelten Energiespareffekt erzielt, wer vor dem Urlaub Kühl- und Gefrierschrank enteist und abtaut. Zum einen wird während der Abwesenheit kein Strom für den laufenden Betrieb benötigt, zum anderen laufen die Geräte nach der Rückkehr ohne die Eisschicht effizienter.

"Auch ein Blick in den Keller kann sich lohnen", rät die Energieexpertin. Hier laufen häufig unbemerkt elektrische Geräte. Wer etwa seine Heizungsanlage auf "Sommer" umstellt, spart viel Strom, da dann die Heizungspumpen abgeschaltet werden. Vor der Abreise, so Militz, lohnt es sich außerdem, den Stromzähler zu kontrollieren und den Stand zu notieren. So lässt sich nach der Rückkehr feststellen, ob tatsächlich alles ausgeschaltet war.

Und zu guter Letzt: "Machen Sie das Licht aus", erinnert Militz. "Schon eine alte 60-Watt-Birne, die zwei Wochen lang unbemerkt vor sich hin brennt, verbraucht in dieser Zeit Strom im Wert von rund fünf Euro."

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23 (nicht rechtskräftig)

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.