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Das Geschäft mit dem Notfall

Pressemitteilung vom
Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg starten gemeinsam Kampagne gegen unseriöse Handwerksbetriebe und Notdienste
Geschäft mit dem Notfall Rechnung BW

Mehr als 1.000 Euro für eine einfache Türöffnung? Unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe nutzen Notlagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus: Sie verlangen für häufig unsachgemäß durchgeführte Leistungen völlig überhöhte Beträge und drängen ihre Kunden zu einer sofortigen Bezahlung. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gehen mit einer Informationskampagne gemeinsam gegen das betrügerische Geschäft mit dem Notfall vor.

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Bei Polizei und Verbraucherzentrale gehen regelmäßig Anzeigen und Beschwerden über unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe ein. Die Qualität der Abzocke hat sich in letzter Zeit verschärft: So sind aktuell völlig überhöhte Preise für eine einfache Türöffnung von über 1.000 Euro keine Seltenheit. Auch kommen andere Gewerke dazu: Beispielsweise fallen neuerdings bei der Schädlingsbekämpfung oder Rohrreinigung unseriöse Anbieter durch unsachgemäße Arbeiten und unverhältnismäßig hohe Geldforderungen auf. „Mit der gemeinsamen Informationskampagne wollen wir Menschen helfen, sich gegen die schwarzen Schafe der Branchen zu wehren“, sagt Ralf Michelfelder, Präsident des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg. „Wir wollen Betroffene ermutigen, sich an die Polizei und die Verbraucherzentrale zu wenden.“

Nicht selten fühlen sich Opfer unter Druck gesetzt und zu einer sofortigen Zahlung genötigt. „Wenn Kunden sich bedroht fühlen oder Angst haben, können sie über den Notruf 110 die Polizei verständigen“, rät Michelfelder. Bei Verdacht auf betrügerisches Vorgehen kann jederzeit eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten eine Rechnung verlangen und nicht direkt in bar zahlen, rät die Verbraucherzentrale. „Im Einzelfall können wir Betroffene durch unsere Beratung unterstützen“, sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Darüber hinaus können wir auch zivilrechtlich gegen Anbieter vorgehen und haben dies in der Vergangenheit bereits erfolgreich getan.“

Durch einen regelmäßigen Austausch über neue Maschen und Strukturen in den einschlägigen Gewerken erhöhen Polizei und Verbraucherzentrale den Druck auf die „schwarzen Schafe“ im Handwerks- und Dienstleistungsbereich. Beide Institutionen nutzen dabei eigene Erkenntnisse, um Verbraucher vor Abzocke zu schützen und Straftaten in diesem Bereich konsequent zu verfolgen.

Die gemeinsame Informationskampagne bewerben Polizei und Verbraucherzentrale über ihre Social Media-Kanäle sowie Postkarten und die Broschüre „Das Geschäft mit dem Notfall“, die in den nächsten Tagen in allen Polizei-Dienststellen, bei der Verbraucherzentrale und zusätzlich online verfügbar sein werden. Tipps zum Thema gibt es zudem in einem ausführlichen Podcast, abrufbar über die Verbraucherzentrale, sowie in der SWR-Sendung „Vorsicht, Verbrechen!“ am 04.02.2020.

TIPPS GEGEN UNSERIÖSE HANDWERKS- UND DIENSTLEISTUNGSBETRIEBE

LINKS UND WEITERE INFORMATIONEN

  • Notieren Sie sich Nummern ausgewählter Notdienste und verwahren Sie den Zettel im Geldbeutel oder unter der Fußmatte
  • Informieren Sie sich gut über die ausgewählte Firma, vereinbaren Sie einen Fixpreis für die gewünschte Dienstleistung
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Im Zweifel unterschreiben Sie nicht, bestehen Sie auf einer Rechnung und bezahlen Sie nicht sofort
  • Hilfe holen: Wenn Sie bedroht werden, rufen Sie die Polizei unter 110. Auch im Nachhinein können Polizei und Verbraucherzentrale weiterhelfen
Sprechblase Neuer Podcast: Das Geschäft mit dem Notfall

Podcast: Das Geschäft mit dem Notfall

In dieser Podcast-Folge geht es um unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Mit welchen Maschen die Abzocker vorgehen bespricht Niklaas Haskamp mit Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Jan Everding vom LKA.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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