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Dreiste Masche: Klage gegen Inkasso-Büro erfolgreich

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht vor Gericht gegen die Euro Collect GmbH vor. Das Inkasso-Unternehmen belästigte Verbraucher trotz mehrfachen Widerspruchs und forderte sie auf eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Frau liest Brief
  • Euro Collect belästigte Verbraucher trotz mehrfachen Widerspruchs
  • Verbraucher sollte außerdem eine eidesstattliche Erklärung abgeben
  • Dreistes und aggressives Vorgehen von Inkasso-Büros weiterhin ein großes Problem
Off

Ob Gehaltspfändung oder Zwangsvollstreckung: Unseriöse Inkassounternehmen schrecken vor kaum einer Drohung zurück, um Geld von Verbrauchern einzutreiben. Gegen eines der Unternehmen ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun erfolgreich gerichtlich vor.

Dass Inkasso-Büros oft mit fragwürdigen und teils rechtswidrigen Maschen versuchen, Geld einzutreiben, ist nicht neu. Besonders unverfroren ging dabei auch die Euro Collect GmbH vor: Obwohl ein Verbraucher einer angeblichen Forderung bereits mehrfach widersprochen hatte, forderte Euro Collect ihn auf, zusätzlich eine „Versicherung an Eides Statt“ zu unterschreiben. Diese sollte gemäß dem Aufdruck des Schreibens an die zuständige Staatsanwaltschaft/Ermittlungsbehörde/das zuständige Gericht gerichtet sein.

„Ein Inkassobüro ist überhaupt nicht berechtigt, eidesstattliche Erklärungen einzufordern, das grenzt an Amtsanmaßung,“ sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „Außerdem werden Verbraucher durch so ein Verhalten massiv eingeschüchtert, damit sie aus Angst auch unberechtigte Forderungen zahlen.“ Gegen diese aggressive Belästigung ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich gerichtlich vor.

Buttler rät Betroffenen, sich auch von hartnäckigen Inkassounternehmen nicht unter Druck setzen zu lassen und bei falschen Forderungen auf den Widerspruch zu bestehen. Wer unsicher ist, ob eine Forderung berechtigt oder überzogen ist, kann dies mit dem Inkasso-Check (www.inkasso-check.de) selbst prüfen. Außerdem hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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