Kostenloses Online-Seminar "Werbung und Wirklichkeit bei Lebensmitteln" am 4. Dezember um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Neue Abmahn-Masche: Post wegen Urheberrechtsverletzung

Wegen einer Urheberrechtsverletzung fordert eine angebliche Anwaltskanzlei Gromball aus Berlin 891,31 Euro von Verbrauchern. Die täuschend echt gestalteten Abmahnschreiben sind offensichtlich gefälscht.

Wegen einer Urheberrechtsverletzung fordert eine angebliche Anwaltskanzlei Gromball aus Berlin 891,31 Euro von Verbrauchern. Die täuschend echt gestalteten Abmahnschreiben sind offensichtlich gefälscht, eine solche Anwaltskanzlei in Berlin gibt es nach Kenntnis der Verbraucherzentrale nicht. Auch der Internetauftritt der Kanzlei sieht echt aus und ist kaum als Fälschung zu erkennen. Verbraucher sollten das Schreiben ignorieren und nicht zahlen.

Off
In einem zweiseitigen Schreiben wird Verbrauchern vorgeworfen, eine illegale Streamingplattform genutzt zu haben. Angeblich im Auftrag der 20th Century Fox Ltd. fordert eine Anwaltskanzlei Gromball aus Berlin nun 891,31 Euro wegen einer begangenen Urheberrechtsverletzung. Doch die Abmahnung ist offensichtlich gefälscht: Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg liegen Schreiben vor, die inhaltlich gleich sind. Es unterscheidet sich lediglich der Name des Empfängers. Sogar das Aktenzeichen und die Rechnungsnummer sind in den vorliegenden Unterlagen identisch. Ein weiterer Hinweis: Den Schreiben fehlen konkrete Angaben zu dem angeblichen Verstoß. Es werden weder eine IP-Adresse noch ein Zeitraum aufgeführt, in dem die Nutzung stattgefunden haben soll. Das Geld soll außerdem auf ein Konto im Ausland überwiesen werden, was ein weiterer Hinweis darauf ist, dass es sich um ein unseriöses Schreiben handelt. Die Zahlung soll angeblich direkt an die geschädigte 20th Century Fox Ltd. erfolgen. „Wir kennen solche Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bisher hauptsächlich als E-Mails. Dass nun Schreiben mit größerem Aufwand per Post verschickt werden, ist neu und deutet auf eine neue Qualität der Abzocke hin“, sagt Dunja Richter-Britsch, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch die sehr professionell gestaltete Internetseite der angeblichen Kanzlei aus Berlin lässt zunächst keine Fälschung vermuten. Im konkreten Fall rät Richter-Britsch dazu, sich nicht durch das Schreiben einschüchtern zu lassen und nicht zu bezahlen. „Grundsätzlich gilt in solchen Fällen Ruhe bewahren“, so Richter-Britsch. Verbraucher können sich bei Zweifeln an die Verbraucherzentrale wenden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.

Bild eines Hähnches mit Regionalwerbung

Wiesenhof scheitert vor dem Bundesgerichtshof

Urteil des LG Oldenburg im Sinne der Verbraucherzentrale ist rechtskräftig
Packung der extrascharfen Hot Chips

"Hot-Chip-Challenge": Verkehrsverbot in einzelnen Bundesländern

Social-Media-Challenges mit scharfen Lebensmitteln können böse enden. Der Hersteller hat inzwischen den Verkauf von "Hot Chips" nach Deutschland gestoppt, es liegt aber noch Ware in den Regalen. Die Verbraucherzentralen fordern, die Chips bundesweit aus dem Verkehr zu ziehen.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

So wehren Sie sich gegen nowenergy, voxenergie und primastrom

Haben Sie bei nowenergy, primastrom oder voxenergie einen Strom- oder Gaslieferungsvertrag zu unerwartet hohen Preisen abgeschlossen oder eine enorme Preiserhöhung erhalten? Haben die Unternehmen Ihre Kündigung oder Ihren Widerruf zurückgewiesen? Hier erfahren Sie, wie Sie sich richtig wehren.

In einem geschäftlichen Online-Auftritt eines Dienstleisters ist ein Impressum vorzuhalten

LG Berlin, Versäumnisurteil vom 28.09.2023 (Az. 91 O 72/23)

Eine Anbieterin von Dienstleistungen wie Haartransplantationen, Chirurgie muss ein Impressum vorhalten, das den gesetzlichen Vorgaben genügt.