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Was tun bei Unwetterschäden?

Pressemitteilung vom
Überflutete Keller, zerstörte Dächer und kaputte Autos: In Baden-Württemberg haben am Wochenende heftige Unwetter gewütet. Die Verbraucherzentrale informiert, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt und was Verbraucher bei der Schadensmeldung beachten sollten. Eine Info-Hotline rund um Versicherungsfragen ist ab Dienstag, 31. Mai, eingerichtet.

Überflutete Keller, zerstörte Dächer und kaputte Autos: In Baden-Württemberg haben am Wochenende heftige Unwetter gewütet. Die Verbraucherzentrale informiert, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt und was Verbraucher bei der Schadensmeldung beachten sollten. Eine Info-Hotline rund um Versicherungsfragen ist ab Dienstag, 31. Mai, eingerichtet.

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Das Unwetter vom vergangenen Wochenende hat in Baden-Württemberg einen immensen Schaden angerichtet. Zahlreiche Helfer sind im Dauereinsatz, um Betroffenen zu helfen und die Zerstörung zu beseitigen. Ist der erste Schreck verdaut, stehen Verbraucher bald auch vor der Frage, wie materielle und finanzielle Belastungen verringert werden können – und damit auch welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt. "Wichtig ist, dass Betroffene die Schäden möglichst detailliert dokumentieren und so rasch wie möglich ihren Versicherer kontaktieren", sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Auf ihrer Internetseite hat die Verbraucherzentrale erste Informationen rund ums Thema Versicherungen und Unwetterschäden eingestellt. Auch erste Informationen für die Beauftragung von Handwerkern sind dort zu finden. Zusätzlich beraten die Expertinnen und Experten ab morgen telefonisch Betroffene, die Fragen zur Schadensmeldung an ihre Versicherer haben. Die kostenlose Sonderberatung ist unter der Stuttgarter Rufnummer (0711) 66 91 49 18 ab morgen, 31. Mai, bis Mittwoch, 8. Juni, von 9 bis 12 Uhr erreichbar.

Darüber hinaus berät die Verbraucherzentrale telefonisch, persönlich und schriftlich zu allen weitergehenden Fragen rund um Versicherungen. Weitere Infos: www.vz-bw.de/beratung

Weitere Informationen auf der Homepage: www.vz-bw.de/unwetterschaeden

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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