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Zusatzversicherung für Schüler: Note ungenügend

Stand:
Kleinere Unfälle und Schäden gehören zum Schulalltag. Kommt es in der Schulzeit zu größeren Schäden, steht die Frage im Raum, wer für den Schaden und die Konsequenzen haftet. Ist es also gut, wenn man zu Schuljahresbeginn eine Schüler-Zusatzversicherung abgeschlossen hat?
Schüler schreiben in ihre Hefte
  • Zu Beginn jeden Schuljahres werden Eltern in Baden-Württemberg aufgefordert, für ihre Kinder eine Schülerzusatzversicherung abzuschließen
  • Der Vertrieb läuft über die Schule und die Lehrer, die damit als Versicherungsvertreter agieren.
  • Die Versicherung ist mit einem Euro zwar günstig, deckt aber auch kaum Risiken ab.
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Kleinere Unfälle und Schäden gehören zum Schulalltag: Mal geht im Streit der Füller kaputt, mal verletzt sich das Kind am Knie. Manchmal kommt es in der Schulzeit auch zu größeren Schäden, beispielsweise wenn ein Kind bei einer Rangelei auf dem Schulhof unglücklich fällt und sich schwer verletzt. Bei allen Szenarien steht die Frage im Raum, wer für den Schaden und die Konsequenzen haftet. Ist es also gut, wenn man zu Schuljahresbeginn eine Schüler-Zusatzversicherung abgeschlossen hat?  

Was steckt hinter der Schüler-Zusatzversicherung?

Hinter der Schüler-Zusatzversicherung steckt eine in den Schulen angebotene Versicherung auf Grundlage einer Verwaltungsvorschrift „Freiwillige Schüler-Zusatzversicherung“  des Kultusministeriums. Zu Beginn jeden Jahres erhalten Schüler in Baden-Württemberg von ihren Lehrern das Angebot für eine Schüler-Zusatzversicherung. Dafür hat das Land Baden-Württemberg mit den Versicherern WGV und BGV einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen. Der Beitrag für die Versicherung beginnt ab einem Euro. Die Lehrer teilen ein Antragsformular aus und sammeln anschließend das Geld ein.

Was deckt die Zusatz-Versicherung ab?

Die Leistung der Schülerzusatzversicherung ist in den Versicherungsbedingungen auf Grundlage der Anlage zur genannten Verwaltungsvorschrift beschrieben. Danach sind durch diese Versicherungen nur Schäden aus Tätigkeiten versichert, die im Zusammenhang mit der Schule stehen: beispielsweise während des Unterrichts selbst, Schulausflüge, Betriebspraktika und der Schulweg. Bei Invalidität sind nur Unfälle als Invaliditätsgrund versichert. Wenn das Kind außerhalb dieser Zeiten einen Schaden verursacht, z.B. auf einem Umweg nach Hause geht und dabei einen Unfall erleidet oder wenn es wegen einer Krankheit invalide wird zahlt die Versicherung nicht.  Mit versicherbar sind für Zusatzbeiträge außerdem Fahrrad oder Musikinstrumente.  
Die Schülerzusatzversicherung bietet also keinen umfassenden Versicherungsschutz, sie ist vielmehr eine extreme Ausschnittsdeckung. Das bedeutet, dass sie nur einen sehr geringen Teil der Risiken absichert. Genau diese Information sollten Eltern bekommen, bevor sie den Vertrag unterschreiben. Gerade weil die Versicherung im staatlichen Rahmen angeboten wird. Nach Beobachtung der Verbraucherzentrale bekommen Eltern diese aber eben nicht.

Dazu kommt, dass laut Versicherungsbedingungen Unfälle grundsätzlich nicht versichert sind, wenn für sie Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Das ist bei Aktivitäten rund um die Schule aber regelmäßig der Fall. Kinder sind dann meist über die gesetzliche Unfallversicherung der Schule versichert. Noch lukrativer ist  die Schülerversicherung für die Anbieter in Bezug auf die Haftpflichtversicherung geregelt: Wenn Eltern bereits Versicherungsschutz aus einem anderen eigenen Vertrag zur privaten Haftpflicht haben, dann geht dieser vor. Aus der Schülerzusatzversicherung gibt es dann also keinen Cent.  
Selbst wenn der Schadensfall tatsächlich im Zusammenhang mit schulischen Tätigkeiten passiert, gleichzeitig in eher konstruierten Fällen kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht  und sich schlussendlich herausstellt, dass die Schüler-Zusatzversicherung zahlen muss, ist sie meist vollkommen unzureichend: Die Invaliditätsgrundsumme von nur 50.000 Euro ist in der Unfallversicherung so gering, dass nach einem schweren Unfall die Versicherungsleistung regelmäßig kaum ausreichen wird.
Muss mein Kind eine Schülerzusatzversicherung abschließen?
Eine Beteiligung daran ist rechtlich gesehen keine Pflicht. Uns liegen jedoch Berichte von Eltern vor, dass teilweise massiver Druck ausgeübt wurde, einer solchen „freiwilligen“ Schüler-Zusatzversicherung beizutreten. So wurde uns beispielsweise geschildert, dass Kinder ohne diese Versicherung nicht an Schulausflügen teilnehmen könnten. Viele Eltern unterschreiben daher auch, um ihre Kinder nicht einem Konflikt mit ihren Lehrern und möglichen Nachteilen auszusetzen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Schulen Schüler zu Außenseiter in ihren Klassen machen, nur weil sie oder ihre Eltern solche überflüssigen Angebote nicht abschließen wollen.    

Was ist sonst noch problematisch an der Schülerzusatzversicherung?

Abgesehen davon, dass die Zusatzversicherung nur in einem extrem beschränkten Rahmen und kaum ausreichenden Versicherungssummen daher kommt, ist vor allem der Vertriebsweg für die Versicherung mehr als zweifelhaft: Durch das Verteilen der Versicherungsschreiben und das Einsammeln des Geldes werden Lehrer als kostenlose Versicherungsvertreter missbraucht. Damit einher geht die fehlende Information über die Leistung der Versicherung, die Lehrer gar nicht leisten können. Es geht nicht an, dass Versicherungsvertrieb auf der einen Seite zurecht streng reguliert ist, auf der anderen Seite bestimmte Versicherer diese Regulierung an staatlichen Schulen umgehen können.
Ebenso fraglich ist, warum die beiden Versicherer WGV und BGV an einem geschützten Ort wie der Schule Zugang zu Schülern und Eltern bekommen und ihre Versicherung dort quasi exklusiv verkaufen lassen dürfen. Denn an staatlichen Schulen hat der Vertrieb von Verträgen an Schüler und Eltern grundsätzlich nichts verloren.

Welche Versicherungen sind wichtig?

Wenn Eltern und Kinder ausreichend gegen die teils sehr hohen finanziellen Folgen von Haftungsfällen oder Invalidität nach einem Unfall bzw. Krankheit versichert sein wollen, ist eine Absicherung durch eine private Haftpflicht- und eine Unfall- bzw. Kinderinvaliditätsversicherung wichtig. Denn im Unterschied zu der Schüler-Zusatzversicherung gelten diese 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Zwar kosten die Versicherungen mehr als einen Euro, dafür versichern sie auch umfassend das, was sie versichern sollen.

Welche Erfahrungen haben Sie mit der Schülerzusatzversicherung gemacht? Schreiben Sie uns eine E-Mail an: versicherungen@vz-bw.de.

Update vom 2.10.2018: Das baden-württembergische Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat angekündigt, den Gruppenversicherungsvertrag des Landes zur Schüler-Zusatzversicherung zum Schuljahr 2019 / 2020 auslaufen zu lassen. Wir begrüßen diesen Schritt. Hier finden Sie die Pressemitteilung des Ministeriums.

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