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Einstufung in Pflegegrade: Wie funktioniert das in der Corona-Krise?

Stand:
Bisher wurden die Begutachtungen während der Corona-Pandemie überwiegend telefonisch durchgeführt. Jetzt kommt der Medizinische Dienst wieder zu Ihnen nach Hause. Telefonische Begutachtungen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich. Sprechen Sie mit dem Medizinischen Dienst.
Ein älterer Mann sitzt in seiner Wohnung auf dem Sofa, hält unterlagen in der Hand und telefoniert.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Aktuell finden Pflegebegutachtungen durch den Medizinischen Dienst wieder im Hausbesuch statt.
  • Das bedeutet, die Gutachter:innen des Medizinischen Diensts kommen zu Ihnen nach Hause oder ins Heim.
  • Erfahren Sie hier, wie Sie sich auf die Termine vorbereiten können.
  • Auch für den Fall, dass doch noch ein Telefoninterview stattfindet, finden Sie hier Tipps.
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Wenn der Pflegegrad beantragt wurde, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher: MDK, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung), um die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Bei privat Pflegeversicherten übernimmt das meist der Gutachterdienst Medicproof. Die Gutachterin oder der Gutachter kommt an einem angekündigten Termin zu Ihnen nach Hause, um Sie persönlich zu begutachten.

Was muss ich bei der Begutachtung zuhause in Zeiten von Corona  beachten?

Lassen Sie sich möglichst nur von einer weiteren Person unterstützen. Sie und Ihre unterstützende Person sollten einen Mund-Nasenschutz tragen. Lüften Sie bitte 10 Minuten vor und nach dem Besuch des Medizinischen Dienstes. Auch die Gutachter:innen setzen die üblichen Hygienemaßnahmen um, wie das Tragen eines Mund-Nasenschutz, Abstand halten, Händedesinfektion und Händewaschen.

Wie läuft die telefonische Begutachtung ab?

Eine telefonische Begutachtung statt eines Hausbesuches ist zurzeit die Ausnahme. Dazu werden strukturierte Telefoninterviews eingesetzt. Zur Vorbereitung gibt es einen Fragebogen, den Sie vorab zugeschickt bekommen. Er geht (an die Adresse der pflegeversicherten Person). Das soll Ihnen helfen, sich auf die Interview-Situation vorzubereiten. Ob Sie den Fragebogen beim Telefonat bereithalten sollen oder ihn an den MD zurückschicken sollen, regelt jeder MD unterschiedlich. Fragen Sie nach, falls Sie nicht klar dazu informiert worden sind.

Genau wie für einen Hausbesuch erhalten Versicherte und Pflegepersonen für das telefonische Interview einen Termin vom MD.

Die Gutachterin oder der Gutachter führt dann zu diesem angekündigten Termin ein Telefoninterview mit dem Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen. Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt dann auf der Grundlage der bereits vorhandenen Informationen (etwa Bescheinigungen des Arztes und Medikamentenpläne) und aus den Informationen aus dem Telefoninterview.

Was bedeutet das für pflegebedürftige Menschen?

Bei der telefonischen Begutachtung erhält der Gutachter die Informationen überwiegend schriftlich und mündlich, ohne dass der Gutachter die pflegebedürftige Person und deren Wohnung sieht.

Sie sollten sich daher gut vorbereiten und die Situation umfassend schildern.

Wer sollte an dem Telefonat teilnehmen?

Die Pflegebedürftigen sollten den Telefontermin möglichst nicht alleine wahrnehmen. Pflegepersonen oder Angehörige können die Einschränkungen der Betroffenen oft klarer und umfassender schildern als die Betroffenen selbst. Das betrifft besonders Menschen mit geistigen Einschränkungen aber auch Menschen, die ein eingeschränktes Hörvermögen haben. Sollte die Vertrauensperson an dem Termin keine Zeit haben, besteht auch die Möglichkeit, den Termin zu verschieben.

Wie sollte ich mich auf das Telefoninterview vorbereiten?

Während des Telefoninterviews soll der Grad der Selbstständigkeit der Person, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt hat, geklärt werden.

Wichtig ist daher, dass Sie vorher notieren, wie die Pflege und Betreuung aktuell stattfindet:

  • Was fällt an einem Tag üblicherweise an?
  • Welche Arztbesuche sind zu organisieren und durchzuführen?
  • Wie läuft die Medikamentengabe?
  • Wie verhält sich die zu pflegende Person?
  • Was fällt ihr besonders schwer, wobei benötigt sie Unterstützung?

Dadurch können Sie vermitteln, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Weitere Hinweise erhalten Sie in unserem Ratgeber "Das Pflegegutachten".

Legen Sie zum telefonischen Begutachtungstermin außerdem folgende Unterlagen bereit:

  • aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten
  • aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung
  • Medikamentenplan
  • Pflegedokumentation (wenn Sie schon einen ambulanten Pflegedienst haben)
  • eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und Schwierigkeiten
  • eine Liste der genutzten Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator, Vorlagen, ...), damit Sie nichts vergessen
  • den Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden), damit Sie die verschiedenen Eintragungen nennen können

Außerdem werden Informationen genutzt, die bereits bei der Pflegekasse vorliegen. Sie brauchen dafür nichts tun. Der MD wird vor dem Telefoninterview bei der Pflegekasse wichtige Unterlagen anfragen.

Wie sollte ich mit dem Fragebogen umgehen?

Wichtig ist, dass Sie den Fragebogen besonders sorgfältig ausfüllen.

Im Zentrum steht, die Selbstständigkeit der betroffenen Person zu ermitteln. Um zu bestimmen, wie selbstständig jemand noch handeln kann, und welche Fähigkeiten der Person noch zur Verfügung stehen, werden verschiedene Lebensbereiche betrachtet:

  • Mobilität (Beweglichkeit)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Diese 6 Lebensbereiche (Module) fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein, nach der sich der Pflegegrad richtet. Schauen Sie sich die einzelnen Bereiche gut an und beantworten Sie die Fragen sorgsam.

In manchen Bereichen sind die Fragebögen sehr allgemein gefasst. So werden Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Modul 3) nur allgemein erfragt, ohne Beispiele zu nennen. An dieser Stelle sollten gegebenenfalls aggressives Verhalten, Ängste, Antrieblosigkeit bei depressiver Stimmungslage oder Wahnvorstellungen eingetragen werden.

Scheuen Sie sich nicht, solche Verhaltensweisen auch in dem Telefoninterview anzusprechen – auch dann, wenn der Gutachter nicht ausdrücklich danach fragen sollte.

Weitere Informationen zur Beantragung und Ermittlung eines Pflegegrades sowie zur Vorbereitung auf eine persönliche Begutachtung finden Sie auf dieser Themenseite.


Ein Beispiel für einen solchen Fragebogen:

Screenshot eines Fragebogens vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen Westfalen-Lippe

Das Beispiel zeigt die erste Seite des Fragebogens, wie ihn der Medizinische Dienst der Krankenkassen Westfalen-Lippe herausgibt. Dort besteht er aus insgesamt 7 Seiten. Je nach der Region, in der Ihr Pflegebedürftiger wohnt, kann auch ein anderer MD zuständig sein und einen etwas anderen Fragebogen verwenden. (Screenshot vom 31.3.2020)


Hat diese Form der Begutachtung Nachteile?

Eine persönliche Begutachtung im eigenen Zuhause hat natürlich Vorteile. Im persönlichen Gespräch vor Ort kann der Gutachter Bedarfe erkennen, wenn er die Person und das Wohnumfeld sehen und einschätzen kann. Dies gilt zum Beispiel für die Empfehlung von Hilfsmitteln (etwa ein Rollstuhl) oder einer Rehabilitation oder für die Empfehlung, die Wohnung barrierefrei umzubauen.

Sie sollten außerdem aufmerksam prüfen, ob Sie mit dem Ergebnis einverstanden sind. Wenn Sie mit dem Ergebnis der Pflegebegutachtung nicht einverstanden sind, können Sie selbstverständlich Widerspruch einlegen.

Wo bekomme ich weiterführende Hilfestellung?

Weitere Informationen erhalten Sie von dem MD, der für Sie zuständig ist. Um den richtigen Ansprechpartner auszuwählen, müssen Sie sich zunächst vergewissern, zu welchem MD Ihr Wohnort gehört. Zumeist hat jedes Bundesland einen eigenen MD. Die Organisationen arbeiten voneinander unabhängig und handhaben daher einige Dinge unterschiedlich.

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