Was ist die ASP?
Die ASP ist eine Viruserkrankung, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Zu den Hausschweinen gehören auch Minischweine, die in einigen Privathaushalten gehalten werden. Nach einer Inkubationszeit von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen bekommen die Tiere hohes Fieber, Magen-Darm-Beschwerden, verlieren stark an Gewicht. Weitere Symptome sind Husten und Atemnot sowie Hautverfärbungen.
Ist ASP für Menschen gefährlich?
Nein, für Menschen und andere Haustiere ist die ASP ungefährlich. Der Erreger ist nicht auf Menschen übertragbar. Das gilt auch für den Verzehr von Schweinefleisch und daraus hergestellten Produkten.
Wie wird ASP übertragen?
Die ASP wird durch Tierkontakt direkt von Schwein zu Schwein übertragen. Möglich ist auch die indirekte Übertragung über tierische Produkte wie Rohwürste, nicht erhitzte Fleischwaren (z.B. "Mett"), sogar geräuchertes Fleisch und Wurst sowie Speiseabfälle, wenn diese von den (Wild-)Schweinen gefressen werden. Auch über Kot und Schmutz, die bei Tiertransporten entstehen, sowie verunreinigte Geräte kann eine indirekte Übertragung erfolgen.
In Afrika und im Mittelmeerraum ist die Verbreitung über Lederzecken möglich. Dieser Übertragungsweg spielt in Deutschland bzw. in mitteleuropäischen Ländern aber keine Rolle.
Kann man gegen ASP impfen?
Nein, eine Impfung ist derzeit nicht möglich und auch verboten.
Wie wird die ASP bei einem Ausbruch bekämpft?
Die ASP unterliegt der Anzeigepflicht, d.h. entsprechend auffällige oder tote Tiere müssen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Die Bekämpfung ist in der Schweinepestverordnung geregelt. Die Verordnung schreibt unter anderem eine schnelle Labordiagnostik und damit den Nachweis der Erkrankung vor. Ist diese Diagnose gesichert, kann die Behörde die Tötung des betroffenen Bestands anordnen. Da in Deutschland bisher ausschließlich Wildschweine von der ASP betroffen sind, mussten noch keine Hausschweine getötet werden.
Das brandenburgische Gesundheits- und Verbraucherschutzministerium hat so genannte Restriktionszonen um die jeweiligen Fundorte eingerichtet, die mittlerweile eine Fläche von mehr als 2000 Quadratkilometern umfassen. Das festgelegte Seuchengebiet erstreckt sich derzeit über mehrere Landkreise und die kreisfreie Stadt Frankfurt/Oder entlang der Grenze zu Polen.
In einem Radius von drei Kilometern rund um die jeweiligen Fundorte sind Kernzonen mit einem Betretungsverbot eingerichtet. Zudem gibt es rund um die Fundorte ein so genanntes vorläufiges gefährdetes Gebiet von 15 Kilometern, das bis nach Polen reicht. In diesem Gebiet werden insbesondere folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:
- verstärktes und flächendeckendes Erlegen von Wildschweinen und Suche nach verendeten Wildschweinen und deren Beprobung, auch außerhalb der unmittelbar gefährdeten Gebiete in Brandenburg
- vorläufiges Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
- intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern
- Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadaver unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt
- Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
- Prüfung vorläufiger Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Ernteverbot für Maisfelder)
- Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen
Die mobilen Wildschutzzäune, die das Land Brandenburg im Dezember 2019 als Präventionsmaßnahme errichtet hatte, werden nun durch einen festen wildschweinsicheren Zaun ersetzt. Damit soll verhindert werden, dass die ASP durch weitere infizierte Tiere eingeschleppt wird.
In Sachsen wurden im Landkreis Görlitz Restriktionszonen eingerichtet und die Krisengremien aktiviert. In der Restriktionszone gilt ein Jagdverbot, nach verendeten Tieren wird nun intensiv gesucht (siehe oben). Schweine dürfen nicht im Freiland gehalten werden und Hunde sind an der Leine zu führen. Um die Restriktionszone wurde eine Pufferzone eingerichtet und damit wird das gefährdete Gebiet, für das besondere Allgemeinverfügungen gelten, ausgeweitet. Alle erforderlichen Restriktionen sind in einer Allgemeinverfügung der Landesdirektion geregelt. In Sachsen wurden rund 56 Kilometer Metallzaun an der Grenze zu Polen und um das gefährdete Gebiet errichtet. Der Zaunschluss mit Brandenburg ist vollzogen. Damit ist die gesamte Strecke von der brandenburgischen Landesgrenze im Norden bis zur Autobahn A4 bei Görlitz mit festem Wildschutzzaun ausgestattet.
Was kann man selbst tun?
- Da die indirekte Übertragung des Virus auf Wild- und Hausschweine über Fleisch- und Fleischwaren sowie Speiseabfälle möglich ist, sollten Sie keine tierischen Lebensmittel aus dem (betroffenen) Ausland einführen. Für Risikogebiete in der EU ist das verboten (siehe oben). Für Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse aus Ländern, die nicht zur EU gehören, gilt sowieso ein Einfuhr-Verbot.
- Speiseabfälle sollten Sie grundsätzlich nicht offen entsorgen, weder im Privathaushalt noch an Raststätten, auf Parkplätzen oder in öffentliche Abfallbehälter. Reiseproviant (Salami, Schinken, alle Rohwursterzeugnisse) und gekühltes Fleisch sind besonders gefährlich, da das ASP-Virus in diesen Produkten monatelang überleben kann. Die Abfälle können von Wildschweinen gefressen und das ASP-Virus auf diesem Weg verbreitet werden. Die Abfälle müssen über geschlossene Behälter entsorgt werden.
- Speise- und Küchenabfälle dürfen nicht an Haus- und Wildschweine und andere Nutztiere verfüttert werden. Dies ist bereits seit Jahrzehnten verboten und gilt auch für das Butterbrot auf der Wanderung und den Wurstrest an der Grillstelle im Wald.
- Finden Sie verendete Wildschweine, beispielsweise auf dem Waldspaziergang, sollten Sie den Kadaver nicht berühren. Informieren Sie das zuständige Veterinäramt bzw. die Polizei über den Fundort.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bzw. beim Friedrich-Loeffler-Institut, dem Brandenburgischen Verbraucherschutzministerium und dem Sächsischen Sozialministerium.