Das Wichtigste in Kürze:
- Nahrungsergänzungsmittel können Covid-19-Erkrankungen weder verhindern noch heilen.
- Entsprechende Wirkaussagen sind verboten.
- Seit April 2020 laufen EU-weite Kontrollen von Onlinehändlern.
- Innerhalb von sechs Monaten wurden 592 unzulässige Angebote identifiziert, 60 in Deutschland.
- Nach Vor-Ort-Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung wurden die Angebote geändert bzw. gelöscht.
- Die Kontrollen dauern an.
Nahrungsergänzungsmittel können eine COVID-19-Erkrankung weder verhindern noch heilen, sondern lediglich eine durch die Ernährung nicht ausreichende Versorgungslage verbessern. Es sind Lebensmittel für die jegliche Form von Werbeaussagen, die eine Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten versprechen, in der Europäischen Union verboten ist. Dennoch versuchen einige Anbieter die Unsicherheit in der Bevölkerung auszunutzen und den Umsatz ihrer Produkte mit zweifelhaften oder gar illegalen Werbeversprechen zu steigern. Was Nahrungsergänzungsmittel in Bezug auf den Corona-Virus wirklich können, finden Sie hier.
Online-Händler europaweit im Visier
Insbesondere Online-Anbieter sind dabei in den Fokus der Lebensmittelüberwachung geraten. Auf Vorschlag Deutschlands wurde daher eine gemeinsame europäische Initiative gestartet, seit April 2020 läuft der von der Europäischen Kommission koordinierte EU-weite eCommerce-Aktionsplan. Bereits in den ersten sechs Monaten wurden 592 unzulässige Onlineangebote von Nahrungsergänzungsmitteln gefunden. Für Deutschland hat die im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelte Internet-Kontrollstelle der Bundesländer G@ZIELT in dieser Zeit 60 auffällige Webseiten identifiziert.
Die deutschsprachigen Online-Angebote wurden zur Überprüfung an die zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern bzw. in den EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Durch die dortigen Behörden wurden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt und die Angebote geändert bzw. gelöscht.
Auch die großen Onlinemarktplätze und sozialen Medien (wie Facebook, Instagram, Pinterest, YouTube etc.) wurden auf die Problematik hingewiesen und dazu aufgerufen, entsprechende Angebote eigenständig von ihren Plattformen zu entfernen. Allerdings ist das nach Auffassung der Verbraucherzentralen nur bedingt erfolgreich, da die Formulierungen immer subtiler werden, Wirkungen oft nur noch suggeriert werden oder sich Aussagen in den (Fake-)Bewertungen verstecken. Hinzu kommt, dass hier kaum kontrolliert werden kann, schon gar nicht innerhalb geschlossener Gruppen.
Der eCommerce-Aktionsplan wird weiter fortgeführt. Die Europäische Kommission veröffentlicht kontinuierlich eine aktualisierte Zusammenfassung der Ergebnisse aller teilnehmenden Mitgliedstaaten im Internet.
Zum Weiterlesen:
FAQ des BVL zu Nahrungsergänzungsmitteln mit Corona-Bezug
Quellen:
BVL-Presseinformation „Keine Wundermittel gegen Corona“, Stand: 24.11.2020 (abgerufen am 24.11.2022)
EU-Kommission: Action plan on online offers and advertising of food related to COVID-19 (abgerufen am 24.11.2022)
EU: ERAvsCORONA ACTION PLAN: FIRST RESULTS. Acting fast - acting together. Stand: 26.06.2020 (abgerufen am 24.11.2022)
EU-Kommissarin Ylva Johannson: Fighting corona-crime and cyber-crime. Stand: 07.04.2020 (abgerufen am 24.11.2022)
Dieser Inhalt ist im Rahmen des Online-Angebots www.klartext-nahrungsergänzung.de entstanden.