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Urlaubsgepäck per Paketdienst: So kommt es ans Ziel

Stand:
Wer auf sein Gepäck warten muss oder Schäden am Koffer beklagt, bleibt häufig auf seinem Schaden sitzen. Denn die Paketdienste kommen für Transportmängel in vielen Fällen nicht auf.
Koffer und Rucksäcke

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für zu spät eingetroffenes Gepäck ist kein Schadenersatz zu erwarten.
  • Bei Gepäckverlust besteht Anspruch auf Schadenersatz. Gegenstände und Wert müssen genau nachgewiesen werden.
  • Beschädigungen müssen so früh wie möglich moniert werden.
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Damit Erholungssuchende unbeschwert an ihrem Urlaubsort ankommen, steht der separate Versand des Gepäcks inzwischen hoch im Kurs. Viele Paketdienstleister – etwa DHL und Hermes – bieten den speziellen Bring-Service als Sperrguttransport an, weil Koffer, Reisetaschen, Surfbrett oder die Golfausrüstung die Ausmaße normaler Paketpost oft bei weitem übersteigen.

Doch vielen Urlaubern fällt der angebotene Transport trotzdem im Nachhinein zur Last - und zwar dann, wenn ihr Gepäck beschädigt oder mehrere Tage zu spät in der Unterkunft ankommt.

Kein Schadenersatz für Verspätung

Wollen Sie Ihr Gepäck separat ins Feriendomizil befördern lassen, sollten Sie für den Transport ausreichend Zeit einplanen. Wegen ihres individuellen Formats werden Kisten, Koffer, Rucksäcke, Reisetaschen und Kleidersäcke nicht so schnell befördert wie reguläre Pakete. Da die sperrigen Gepäckstücke manuell sortiert werden, lässt sich ihre Beförderung nicht zuverlässig kalkulieren.

Trifft ein Koffer später als angegeben am Urlaubsort ein, zahlt das Versandunternehmen dafür meist keinen Schadenersatz. Denn der Gepäckversand erfolgt ohne garantierten Zustelltermin. Das bedeutet: Auch wenn das Gepäck später ankommt als zuvor vom Paketdienst angegeben, gilt die Transportleistung von ihm als vertragsgemäß erbracht.

Schadenersatz bei Verlust

Nach 20 Tagen (Lieferung ins Inland), beziehungsweise 30 Tagen (ins Ausland) gilt in der Regel der Koffer als verloren, und Sie können Schadensersatzansprüche geltend machen. Taucht er dann doch wieder auf, können Sie wählen, ob Sie den Koffer haben wollen, oder weiterhin den Schadensersatzanspruch geltend machen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2007, 18 U 75/07).

Entscheiden Sie sich für den Koffer, können Sie trotzdem im Wege des Schadensersatzes die Kosten geltend machen, die Ihnen aufgrund der Verspätung entstanden sind. Hierfür muss jedoch ein verbindlicher Liefertermin vereinbart worden sein und nicht nur eine Regellaufzeit.

Bleibt der Koffer tatsächlich so lange verschwunden, können Sie je nach Anbieter auf maximal 500 oder ggfs. 1000 Euro Schadenersatz pochen. Den eingetretenen Schaden müssen Sie nachweisen.

Die Erstattungssumme wird jedoch nicht pauschal ausgezahlt. Sie müssen genau nachweisen, welche Gegenstände im Gepäck waren und welchen Wert sie hatten. Bei der Berechnung des Schadenersatzes gilt jedoch nur ein Zeitwert und nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Den meisten, die einen Gepäckverlust beklagen, wird es kaum gelingen, sämtliche Belege für alle im Gepäck befindlichen Gegenstände vorzulegen.

Tipp: Vorsorglich sollten Sie die vorgesehenen Reiseutensilien bildlich dokumentieren.

Optimale Gepäckaufgabe

Sie sollten ihr Gepäck - unabhängig von der Empfehlung des Versandunternehmens - mindestens eine Woche vor Ihrer Abreise aufgeben. Wenn möglich sollte nicht das komplette Gepäck über einen Paketversand verschickt werden. Denn bei den von den Unternehmen angegebenen Laufzeiten handelt es sich meist um Regellaufzeiten, die nicht immer eingehalten werden.

Eine kleine Tasche mit den wichtigsten Utensilien zum Wohlfühlen oder Wechseln kann helfen, ein bis zwei Tage ohne Koffer am Ferienort zu überbrücken. Ein Zettel mit Absender- und Empfängeranschrift im Inneren des Gepäcks hilft, dass das Gepäckstück auch im Ausnahmefall den Weg zu Ihnen findet. Namenlose Gepäckstücke landen sonst nach einer aussichtslosen Odyssee in einer Versteigerung.

Erkennbare Beschädigungen an Koffern, Kisten und Co. müssen Sie unverzüglich beim Eintreffen des Gepäcks monieren. Entdecken Sie Schäden erst im Nachhinein, müssen Sie diese innerhalb von sieben Tagen dem Paketdienstleister melden. Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zeigen allerdings, dass viele Versender auf den Schäden an ihrem Gepäck sitzen bleiben, weil die Transportdienste nicht dafür aufkommen wollen.