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Checkliste: Wie können Sie Energie sparen und Schimmel vermeiden?

In jedem Land sind die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Energie unterschiedlich. Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über das, was auch Menschen, die schon lange in Deutschland wohnen, immer wieder fragen.
Schimmelflecken an der Wand
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Wir haben auch einen mehrsprachigen Flyer zu dem Thema.

Wie können Sie Warmwasser sparen?

Kosten für das Warmwasser hängen auch vom eigenen Verhalten ab.

5 Minuten täglich Duschen kosten im Jahr für eine Person ca. 250 Euro, es kann aber auch mehr kosten. Die Kosten hängen davon ab wie Sie Ihr Wasser erwärmen, beispielsweise über Strom mit einem Durchlauferhitzer.

Sparen Sie warmes Wasser: Duschen verbraucht weniger Energiekosten und auch Wasserkosten als Baden!

Wie können Sie Strom sparen?

Durch Ihr Verhalten und den Einsatz sparsamer  Geräte können Sie Strom sparen.

Ist Ihr Kühl- oder Gefriergerät älter als 15 Jahre, messen Sie den Stromverbrauch und prüfen Sie, wie viel Strom Sie mit einem neuen Gerät einsparen können.

Achten Sie beim Neukauf auf das Energielabel und einen geringen Stromverbrauch.

Waschmaschine: Nutzen Sie häufig das Eco-Sparprogramm und wählen Sie niedrige Temperaturen. Verwenden Sie zudem keinen Wäschetrockner, wenn Trockenräume zur Verfügung stehen.

Schalten Sie Geräte immer ab, wenn sie nicht gebraucht werden (etwa Computer, Fernseher, Spielkonsole): abschaltbare Steckerleisten verwenden.

Keine zusätzlichen Heizgeräte verwenden, wenn Heizkörper in der Wohnung sind. Fest eingebaute Heizstrahler nur selten verwenden.

Wie heizen und lüften Sie richtig?  (In der kalten Jahreszeit)

Wohnräume auf mindestens 18 bis 20 Grad Celsius heizen: an der Heizung Thermostatstufe 2-3. Mit Stufe 5 geht es nicht schneller, aber Sie verschwenden Energie.

Türen zu kühleren Räumen schließen, diese aber nicht ganz auskühlen lassen. Auf mindestens 16 Grad Celsius beheizen und ebenfalls regelmäßig lüften.

Mindestens 3 Mal am Tag 5 bis 10 Minuten Fenster weit öffnen. Bei unter 0 Grad Celsius Außentemperatur reichen 3 bis 5 Minuten.

Heizkörper an Fenstern beim Lüften zudrehen.

Gekippte Fenster möglichst vermeiden: Dabei dauert der Lüftungseffekt länger. Die Wohnung und Wände werden sonst zu kalt, wenn Fenster zu lange offen bleiben.

Heizkörper und Thermostate nicht verdecken, etwa durch Möbel oder Gardinen.

Temperatur nachts und bei langer Abwesenheit auf 16 Grad Celsius (Stufe 1) absenken, aber Thermostate  nicht ganz ausdrehen.

Wie können Sie Schimmel vermeiden?

In Küche, Bad und Schlafräumen entsteht viel Feuchtigkeit. Deshalb immer gleich nach dem Aufstehen, Kochen, Baden oder Duschen gut lüften.

Luftfeuchte kann mit einem Thermo-Hygrometer kontrolliert werden (ab 10 Euro): steigt die Anzeige über 50 Prozent im Raum besteht Schimmelgefahr an kalten Außenwänden.

Möbel mit 5 bis 10 Zentimeter Abstand von der kalten Außenwand stellen.

Achtung: Bei Wohnungen im Keller und Souterrain: Im Sommer tagsüber die Fenster nicht lange öffnen, sonst kommt zu viel warme und feuchte Luft rein. Am besten lüften, wenn die Außenluft trockener ist als die Innenluft. Das ist meist am kühlen Abend oder nachts der Fall. Klappt das nicht, sollte ein Lüftungsgerät das Lüften übernehmen.

Sie sind unsicher?

Lassen Sie sich von den unabhängigen Energie-Expert:innen der Verbraucherzentrale beraten.
Das kostet Sie nur wenig bzw. nichts , wenn Sie Unterstützung vom Sozialamt oder vom Job-Center bekommen.

Kontakt: 0800-809 802 400, www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Vektorgrafik mit menschlichen Figuren und zu Hause Energieverbrauch - Familie

Informationen zu Energiesparmaßnahmen im Haushalt auf Deutsch

Hier finden Sie weitere Informationen zu Energiesparmaßnahmen im Haushalt (Strom, Heizen, Lüften, Wasser) sowie Vertragsabschlüssen auf Deutsch.

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Wer beim Modernisieren der eigenen vier Wände auf Energieeffizienz achtet, kann Zuschüsse und verbilligte Darlehen vom Staat erhalten, wenn das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist. Die Förderprogramme des Bundes wurden zum Jahresbeginn 2024 erheblich geändert. Gefördert werden sowohl energetische Sanierungsmaßnahmen als auch der Austausch alter Heizungen.
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Viele Anbieter werben mit reduzierten Preisen, mit sogenannten Preis-Highlights oder mit Tiefstpreis-Garantien. Wann ist so etwas irreführende Werbung oder ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung?
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