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"Bio-Logisch?" Durchblick im Labyrinth der Öko-Kennzeichnung

Stand:
Welche Lebensmittel dürfen sich "Bio" nennen und woran erkenne ich, dass auch wirklich "bio" drin ist, wenn "bio" draufsteht? Worin bestehen Unterschiede zwischen biologischem und konventionellem Anbau?
EU Biosiegel

Welche Lebensmittel dürfen sich "bio" nennen und woran erkenne ich, dass auch wirklich "bio" drin ist, wenn "bio" draufsteht? Worin bestehen Unterschiede zwischen biologischem und konventionellem Anbau? Fragen, auf die in diesem Workshop mit den Schüler:innen an verschiedenen Lernstationen und in der Gruppe Antworten erarbeitet werden.

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Darum geht’s

Anhand eines Memory-Spiels werden die verschiedenen Label und Siegel vorgestellt. Diese sollen auf Lebensmittelverpackungen erkannt werden und die Produkte damit den Kriterien "biologisch" oder "konventionell" zugeordnet werden. Durch eine Verkostung von biologischem und konventionellem Obst und Gemüse versuchen wir herauszufinden, ob es geschmackliche Unterschiede gibt. Ein Quiz klärt über die Besonderheiten des biologischen Anbaus auf.

Zielgruppe

Schüler:innen ab 8. Klasse

Dauer

Der Workshop ist für circa zwei Schulstunden (1 ½ Stunden) konzipiert und wird von Fachkräften der Verbraucherzentrale vor Ort oder abhängig von der Klassengröße in den Räumen der Verbraucherzentrale umgesetzt.

Hinweise zur Umsetzung

Die Anwesenheit und Begleitung der Lehrkraft ist bei der gesamten Veranstaltung erforderlich.

Kosten

Für die Durchführung an der Schule berechnen wir 3 Euro pro Schüler:in, zusätzlich stellen wir die entstandenen Reisekosten in Rechnung.

Findet der Workshop in den Räumen der Verbraucherzentrale statt, ist die Durchführung kostenfrei.

Terminvereinbarung

Schreiben Sie gerne eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum an ernaehrung@vz-bw.de oder rufen Sie uns unter 0711/66 91 211 (Montag bis Freitag, 9 - 12 Uhr) an. Bitte nennen Sie uns auch die Adresse der Schule, an der der Workshop stattfinden soll.

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OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln