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Irreführende Widerrufsbelehrung

Stand:
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2023 (Az. 15 O 1040/23)

In der mündlichen Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Verkaufstelefonats hat die Mönchshofer AG die Wirksamkeit des Widerrufs von der frankierten Rücksendung der Ware abhängig gemacht.
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Hört man sich Widerrufsbelehrung des Anbieters an, so kann man den Eindruck gewinnen, dass der Widerruf womöglich nur wirksam sein soll, wenn man Widerruf einlegt und die Ware ausreichend frankiert an den Anbieter zurückgeschickt wird. Das ist aber gesetzlich so nicht vorgesehen. Der Widerruf wird allein durch die fristgemäße Widerrufserklärung, die keiner Form bedarf, wirksam. Zwar kann der Anbieter im Rahmen des Widerrufsverfahren die Übernahme der Rücksendekosten durch die Verbraucher:innen verlangen, muss das aber bereits in der Widerrufsbelehrung seinen Kund:innen mitteilen.

Wir haben die Mönchshofer AG abgemahnt und aufgefordert uns eine Unterlassungserklärung abzugeben. Da die Firma sich geweigert hat, haben wir am Landgericht Oldenburg Klage erhoben.  Kurz vor der Hauptverhandlung hat die Mönchshofer AG ein Anerkenntnis abgegeben und das Landgericht hat dementsprechend ein Anerkenntnisurteil erlassen.

Weitere Informationen rund um die Mönchshofer AG und Tipps für Betroffene finden Sie hier: Telefonabzocke durch Bonafair und Mönchshofer

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Oldenburg vom  11.09.2023 (Az. 15 O 1040/23)

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.