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Irreführende Gesundheitsversprechen in Zusammenhang mit dem Vertreib von Steinen und Kristallen

Stand:
LG Ulm, Urteil vom 12.12.2023, 10 O 40/23 KfH (nicht rechtskräftig)

Obsidian, der gut bei Asthma sein soll, ein Aventurin Armband, das angeblich Nie-rensteine abbaut, Pyrit der bei Krampfadern und offenen Beinen helfen soll. Die Behauptung der angeblichen Heilwirkungen ist irreführende und damit rechtswidrige Werbung.
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Die Insel der Energie GmbH vertreibt Edelsteine, Steine und Kristalle im Fernabsatz. Den Steinen werden angebliche Heilkräfte zugeordnet. Diese „bekannten Heilwirkungen auf den Körper“ sollen dazu führen, dass eine Vielzahl von Erkrankungen, wie etwa Neurodermitis, Knochenerweichung, Geschwüre, Sehschwäche und Schwerhörigkeit angeblich durch die Steine geheilt werden sollen. Werbliche Aussagen, die sich auf Heilwirkungen beziehen, sind jedoch nicht zulässig, sofern sie nicht auf gesicherterer wissenschaftlicher Erkenntnis beruhen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen zu stellen.

Die Verbraucherzentrale hat das werbende Unternehmen abgemahnt und dazu aufgefordert, die irreführende und rechtswidrige Werbung einzustellen. Sa eine außergerichtliche Klärung nicht möglich war, hat die Verbraucherzentrale die werblichen Aussagen klagweise beanstandet. Mit Versäumnisurteil vom 12.12.2023 hat das Landgericht Ulm die Beklagte antragsgemäß verurteilt, diese Werbeaussagen zu unterlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Volltext der Entscheidung

LG Ulm, Urteil vom 12.12.2023, 10 O 40/23 KfH (nicht rechtskräftig)

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.