Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder aus der Flasche?“ am 24. Juli um 18 Uhr. Hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Marktversagen aufgrund von Informationsasymmetrie

Stand:
Marktversagen aus der Perspektive der Verbraucher
angedeuteter Zeitungstext
Off

Die wirtschaftliche Selbstbestimmung von Verbraucher:innen setzt die Vollständigkeit aller für die Entscheidungsfindung erforderlichen Informationen der am Markt angebotenen Produkte voraus. Ist diese Vollständigkeit nicht gegeben und sind die Anbieter besser über ihre Produkte und Dienstleistungen als die Verbraucher:innen informiert, dann liegt Informationsasymmetrie vor. Führt diese Asymmetrie zu Kaufzurückhaltung oder zu Fehlkäufen, handelt es sich um Marktversagen. Somit kann der Markt seine Koordinierungsfunktion nicht erfüllen. Es werden weiterhin Produkte am Markt angeboten, die den Bedarfen der Verbraucher:innen nicht gerecht werden.

Informationsasymmetrie ist vielen Produkten aufgrund der Art ihrer Eigenschaften inhärent: Produkteigenschaften können drei Kategorien zugeordnet werden. So gibt es Sucheigenschaften, die die Verbraucher:innen einem Produkt unmittelbar und vor dem Kauf ansehen können (z.B. Farbe des Steines, Beschaffenheit der Oberfläche). Dann gibt es Erfahrungseigenschaften, die die Verbraucher:innen erst nach dem Kauf während des Gebrauchs feststellen können (z.B. Beständigkeit der Farbe, Abnutzung der Oberfläche). Und schließlich gibt es noch Vertrauenseigenschaften, die weder vor noch nach dem Kauf am Produkt selbst erkennbar sind (z.B. fair gehandelt, ohne Kinderarbeit produziert).

► Marktversagen aufgrund von Informationsasymmetrie droht bei Produkten, die Erfahrungs- bzw. Vertrauenseigenschaften aufweisen.

Drohendes Marktversagen kann bei Erfahrungseigenschaften prinzipiell überwunden werden, indem bspw. Anbieter Garantien aussprechen und sich verpflichten, diese einzuhalten. Solche Garantien funktionieren, da Verbraucher:innen das Vorhandensein der versprochenen Erfahrungseigenschaft zwar erst nach dem Kauf, aber während des Gebrauchs überprüfen können. Dies führt dazu, dass die von den Anbietern versprochenen Erfahrungseigenschaften vorliegen oder zumindest die Garantiezusage durchgesetzt werden kann.

Bei Vertrauenseigenschaften liegt der Fall aber grundsätzlich anders. Während der Garantiefall bei Vertrauenseigenschaften von Verbrauchern ohnehin nicht festgestellt werden kann (Vertrauensgut erster Ordnung), da diese ja überhaupt nicht erkennbar sind, stellen private Gütesiegel nur eine Verschiebung des Problems der Informationsasymmetrie auf eine andere Ebene dar: Gütesiegel sind Vertrauensgüter zweiter Ordnung. Verbraucher:innen müssten in der Lage sein, die Zuverlässigkeit des privaten Gütesiegels zu erkennen. Da sie aber keinen umfassenden Einblick in die Vergabe und Umsetzung privater Gütesiegel besitzen, ist ihnen das Erkennen der Zuverlässigkeit nicht möglich. Das gleich gilt für Internetseiten, die Gütesiegel bewerten: Gütesiegelbewertungsseiten sind Vertrauensgüter dritter Ordnung. Verbraucher:innen müssten jetzt in der Lage sein, die Zuverlässigkeit des Bewertungsprozesses zu erkennen. Da sie aber keinen umfassenden Einblick in diesen Prozess besitzen , ist ihnen das Erkennen der Zuverlässigkeit einer Gütesiegelbewertungsseite nicht möglich. Drohendes Marktversagen kann daher bei Vertrauenseigenschaften nur durch gesetzliche Regelungen zur Kennzeichnung und Überwachung überwunden werden.

► Bei Vertrauenseigenschaften haben Garantien, private Gütesiegel und Bewertungsportale für Gütesiegel keinen Nutzen, da Verbraucher:innen das Vorhandensein einer Vertrauenseigenschaft grundsätzlich nicht feststellen können. 

► Damit verleihen Garantien, private Gütesiegel und Bewertungsportale für Gütesiegel Gütesiegeln auch keine Glaubwürdigkeit. Aber auch das Postulieren von besonderen Unternehmenswerten (corporte citizenschip, corporate social respenisbility - CSR), unabhängigen bzw. neutralen Bewertungen, Kontrollen oder der Unabhängigkeit der Vergabestelle verleihen Gütesiegeln aus der Perspektive der Verbraucher:innen daher keine Glaubwürdigkeit.

► Eine informierte Kaufentscheidung kann bei Vertrauenseigenschaften vielmehr nur durch gesetzliche Regelungen zur Kennzeichnung und Überwachung ermöglicht werden.

 

Unser Unterrichtsmaterial zum Themenbereich 'Asymmetrische Information' und 'Gütesiegel':

Fallstudie Gütesiegel

Fallstudie Faire_Steine

Durch Kauf helfen?

Tierwohl erkaufen?

 

Interssannte Fernsehbeiträge zu Gütesiegeln:

Unser Fleisch, unsere Milch - Was taugen Lebensmittelsiegel? (SWR-Fernsehen)

Das staatliche Siegel ist in die Kritik geraten (BR-Fernsehen)

 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Schmuckbild

Einmal Urlaub, bitte – aber mit reduziertem Stromverbrauch

Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude ist groß – doch wie bleibt die Wohnung in der Urlaubszeit möglichst energieeffizient? Mit ein paar einfachen Handgriffen lassen sich Stromkosten senken und Geräte schützen – fast ohne Aufwand.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Zeitungsabonnement

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2025 (Az. 12 O 166/23)

Unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Abo-Verträgen über Print- und Digitalangebote

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Campervermietung

Landgericht Berlin, Urteil vom 01.09.2022 (Az. 52 O 371/21)

Das Landgericht Berlin verurteilte die PaulCamper GmbH zur Unterlassung der beanstandeten Klauseln.

Irreführender „Super-Knüller“- Preis bei Edeka

Landgericht Offenburg, Urteil vom 08.07.2025 (Az. 5 O 1/23 KfH), nicht rechtskräftig

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierung, wenn der angegebene Preis tatsächlich höher ist als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage