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Grundlage wirtschaftlichen Handelns der Verbraucher

Stand:
Wer oder was ist ein 'Verbraucher'? Was ist die Grundlage wirtschaftlichen Handelns?
Einkaufswagen und Paragraphenzeichen
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Wer oder was ist "Verbraucher"?

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, bzw., der gegenüber ein Unternehmen rechtsgeschäft(sähn)lich handelt, auch ohne dass die Person selbst ein Rechtsgeschäft abschließen wollte (vgl. § 13 BGB).

Menschen werden also nicht als Verbraucher charakterisiert, weil sie etwas verbrauchen. Entscheidend ist vielmehr, dass sie ein Rechtsgeschäft eingehen, eingehen wollen bzw. ein untergeschobenes Rechtsgeschäft abwehren wollen.

 

Was ist Ausgangspunkt wirtschaftlichen Handelns?

Wirtschaftliches Handeln kann aus Verbraucherperspektive nicht ohne dessen Einbettung in die freiheitliche Rechtsordnung betrachtet werden. Mit dieser Einbettung ist der Ausgangspunkt der Betrachtung wirtschaftlichen Handelns das Menschenbild des Grundgesetzes.

Dem Grundgesetz liegt ein Bild vom Menschen zugrunde, welches ihm die Fähigkeit zu eigennützigem und sozialem Verhalten bescheinigt und der mit seinen Entscheidungen eigennützige und soziale Anliegen verfolgt. Auf dieser Grundlage gesteht es dem einzelnen und nur diesem die Zuständigkeit für seine Entscheidungen zu. Mit dieser Zuweisung steht zugleich nur ihm die Auswahl und Bewertung seiner Handlungsmotive, die er seinen Entscheidungen zugrunde legt, zu.

Die Grundlage wirtschaftlichen Handelns

Grundlage des wirtschaftlichen Handelns der Verbraucher ist ihr Recht auf wirtschaftliche Selbstbestimmung.

Ziel der Wirtschaftsordnung ist deshalb aus Verbraucherperspektive die Gewährleistung der Selbstbestimmung und nicht eine abstrakte ökonomische Effizienz.

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Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

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