Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Grundlage wirtschaftlichen Handelns der Verbraucher

Stand:
Wer oder was ist ein 'Verbraucher'? Was ist die Grundlage wirtschaftlichen Handelns?
Einkaufswagen und Paragraphenzeichen
Off

Wer oder was ist "Verbraucher"?

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, bzw., der gegenüber ein Unternehmen rechtsgeschäft(sähn)lich handelt, auch ohne dass die Person selbst ein Rechtsgeschäft abschließen wollte (vgl. § 13 BGB).

Menschen werden also nicht als Verbraucher charakterisiert, weil sie etwas verbrauchen. Entscheidend ist vielmehr, dass sie ein Rechtsgeschäft eingehen, eingehen wollen bzw. ein untergeschobenes Rechtsgeschäft abwehren wollen.

 

Was ist Ausgangspunkt wirtschaftlichen Handelns?

Wirtschaftliches Handeln kann aus Verbraucherperspektive nicht ohne dessen Einbettung in die freiheitliche Rechtsordnung betrachtet werden. Mit dieser Einbettung ist der Ausgangspunkt der Betrachtung wirtschaftlichen Handelns das Menschenbild des Grundgesetzes.

Dem Grundgesetz liegt ein Bild vom Menschen zugrunde, welches ihm die Fähigkeit zu eigennützigem und sozialem Verhalten bescheinigt und der mit seinen Entscheidungen eigennützige und soziale Anliegen verfolgt. Auf dieser Grundlage gesteht es dem einzelnen und nur diesem die Zuständigkeit für seine Entscheidungen zu. Mit dieser Zuweisung steht zugleich nur ihm die Auswahl und Bewertung seiner Handlungsmotive, die er seinen Entscheidungen zugrunde legt, zu.

Die Grundlage wirtschaftlichen Handelns

Grundlage des wirtschaftlichen Handelns der Verbraucher ist ihr Recht auf wirtschaftliche Selbstbestimmung.

Ziel der Wirtschaftsordnung ist deshalb aus Verbraucherperspektive die Gewährleistung der Selbstbestimmung und nicht eine abstrakte ökonomische Effizienz.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW geht rechtlich gegen Metas Handlungen vor.